BAUEN+ 6/2023

Bauakustik/Städtebau

 (c) Birger Gigla
In der Praxis werden Maßnahmen gegen unterschiedliche Lärmquellen häufig unzureichend abgestimmt: Der Schallschutzwall schirmt das Wohngebiet nur gegen den Schienenverkehrslärm ab. Der Straßenverkehrslärm wird nicht abgeschirmt und durch Schallreflexion am Wall sogar verstärkt. (© Birger Gigla)

Birger Gigla


Schallschutz im Städtebau

Neufassung der Norm DIN 18005


Die Neufassung der DIN-Norm 18005 »Schallschutz im Städtebau« mit dem dazugehörigen Beiblatt 1 ist im Juli 2023 erschienen und löst die Norm aus dem Jahr 2002 sowie das Beiblatt 1 aus dem Jahr 1987 ab. Die Norm ist eine Grundlage zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und für die Bemessung der Luftschalldämmung von Fassaden- und Dachflächen. Nach DIN 4109-2 werden die Beurteilungspegel für Straßenverkehr mithilfe der Nomogramme nach DIN 18005-1:2002-07, A.2, ermittelt. Diese wurden in der Neufassung auf den Stand »RLS 19« aktualisiert. Der folgende Beitrag fasst die wesentlichen Inhalte und Änderungen zusammen.


Im Juli 2023 sind nach über 20 Jahren die Norm DIN 18005 zum Schallschutz im Städtebau und nach über 35 Jahren das dazugehörige Beiblatt 1 neu erschienen. Sie regelt die Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Die Norm wurde gegenüber der vorangehenden Ausgabe aus dem Jahr 2002 aktualisiert.

Im parallel ebenfalls neu erschienenen Beiblatt 1 zur Norm wurden gegenüber dem bisherigen Stand von 1987 die Orientierungswerte für die Beurteilungspegel überarbeitet. Die Orientierungswerte werden jetzt getrennt für Verkehrslärm und für Gewerbe- bzw. Freizeitlärm angegeben.

Ziel der städtebaulichen Planung ist die größtmögliche Verträglichkeit zwischen der Wohnnutzung und den vielfältigen urbanen Schallquellen. Hierzu zählen neben dem Gewerbelärm insbesondere der Straßen- und Schienenverkehrslärm und in zunehmendem Maße der Freizeitlärm.

Im Vordergrund steht der nächtliche Lärmschutz. Zum Schutz gegen Außenlärm werden aktive und passive Maßnahmen unterschieden. Aktive Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der Lärmentstehung oder der Lärmausbreitung, z.B. durch lärmmindernde Straßendeckschichten oder durch Lärmschutzwände.

Passive Maßnahmen sollen die Einwirkung von vorhandenem Lärm in baulichen Anlagen vermindern, beispielsweise durch den Einbau von Schallschutzfenstern. Aktive Maßnahmen (Schallvermeidung oder Schallminderung) sind wirkungsvoller als passive Maßnahmen (Schalldämmung).

Straßenverkehrslärm wird beispielsweise durch die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Nachtzeitraum, durch die Verminderung des Lkw-Anteils oder durch lärmarme Straßenoberflächen reduziert.

In den zurückliegenden Jahren ist das Bewusstsein für die verträgliche Gestaltung des Umgebungslärms gestiegen. Hierzu haben die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (34. BImSchV) beigetragen. Die Lärmkartierungen werden der Bevölkerung zur Information online zur Verfügung gestellt.


Den ganzen Beitrag können Sie in der November-Ausgabe der Bauen+ lesen.

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