BAUEN+-RSS-FEED

Informationen zum Abo des RSS-Feeds der Zeitschrift »Bauen+«

Die Bauen+ bietet ihre aktuellen Nachrichten als RSS für die private Nutzung an. Diesen Newsfeed können Sie zum Beispiel für Ihren RSS-Reader oder die Einbindung in Ihre Website nutzen. So können Sie sich jederzeit informieren, ohne erst auf die Website gehen zu müssen.

Des Weiteren können Sie hier auch die Newsfeeds der Zeitschriften »Bausubstanz« und »Der Bausachverständige« abonnieren:

Aktuelles Bauen+

Aktuelles Bausubstanz

Aktuelles Der Bausachverständige


Fragen und Antworten

Was ist der Bauen-RSS-Feed?

Der RSS-Feed ist das automatische Zurverfügungstellen der Nachrichten auf der Website der Bauen+ in einem standardisierten Format und informiert Sie, ohne dass Sie dafür auf die Website gehen müssen. Damit sind unsere News auch für Fremdprogramme und Internetdienste zugänglich. Info RSS-Feed


Warum sehe ich nur einen unübersichtlichen »Textblock«, wenn ich auf den Feed-Link klicke?

Die Inhalte sind nicht für die Anzeige im Browser gemacht. Für die richtige Darstellung benötigen Sie einen Newsreader. Einen Überblick über verschiedene Newsreader gibt es z.B. unter www.rss-verzeichnis.de.


Darf ich die Feeds für meine Seite nutzen?

  • Einfaches Nutzen unserer RSS-Feeds ist immer erlaubt. Wir stellen die Feeds mit Überschrift und Vorspann kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie sie auf einer anderen Seite einbinden, müssen die Feed-Einträge zwingend auf unsere Texte verlinken.
  • Geschäftliches Nutzen unserer RSS-Feeds ist nur nach Rücksprache mit uns (Anfragen bitte an redaktion@bauenplus.de bzw. redaktion@bausubstanz.de oder redaktion@derbausv.de) möglich, sobald Ihr Geschäftsmodell über die klassische Anzeigenfinanzierung Ihrer Seite hinausgeht. Wenn Sie zum Beispiel mit Hilfe unserer Feeds ein Bezahlangebot im Internet starten wollen, brauchen Sie vorher unsere Erlaubnis.
  • Bilder aus unseren Texten oder Feeds sowie Videos dürfen nur nach Lizenzierung mit den Rechteinhabern weiterverwendet werden, denn auch wir kaufen die Bildrechte in der Regel nur ein. Screenshots unserer Seite sind legitim, wenn sie dokumentarischen Zwecken bezüglich unserer Seite dienen.

 

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