In allen Unterrichtsräumen, ganz besonders aber in Schulen, ist die Raumakustik von großer Bedeutung. In Räumen mit unzureichender akustischer Qualität wird die Arbeitsleistung des Lehrpersonals durch hohe Lärmpegel beeinträchtigt und der individuelle Lernerfolg durch mangelnde Sprachverständlichkeit reduziert. Für Schülerinnen und Schüler gehen hierdurch Bildungschancen verloren. Der folgende Beitrag fasst die aktuellen Planungsgrundlagen zusammen, stellt Untersuchungsergebnisse zur Raumakustik und Verbesserungspotenzial bei Unterrichtsräumen vor.
Unzureichende Raumakustik wirkt sich auf vielfältige Weise ungünstig auf die Ergebnisse des Schulunterrichts aus. Ein Beispiel ist das Verständnis fremdsprachiger Texte, die über eine Lautsprecherbox abgespielt werden. Die Aufgabe, Fragen zum Text zu beantworten oder den Text zusammenzufassen, hängt unmittelbar von der akustischen Qualität des Raums ab. In ungünstigen Räumen mit langer Nachhallzeit wird der Prozentsatz richtig erkennbarer Silben, Wörter oder Sätze durch Schallreflexion an den Raumoberflächen reduziert. Hierdurch sinkt die Sprachverständlichkeit und insbesondere fremdsprachige Textinhalte sind kaum zu verstehen. Aus den resultierenden unbefriedigenden Ergebnissen zum Verständnis des Lautsprechertexts könnte fälschlicherweise auf unzureichende Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler geschlossen werden. Das tatsächliche Defizit liegt jedoch in der mangelnden Raumakustik. In einem Unterrichtsraum mit höherer akustischer Qualität wären die Ergebnisse bei gleichem Kenntnisstand viel besser.
Grundlage für raumakustische Planungen ist in Deutschland die Norm DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung. Die Norm definiert »Hörsamkeit« als Eignung eines Raums für bestimmte Schalldarbietungen, insbesondere für angemessene sprachliche Kommunikation und musikalische Darbietung. Der Begriff ist eine technische Umschreibung der akustischen Qualität für die geplante Nutzung. Die Norm legt raumakustische Anforderungen, Empfehlungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation fest. Sie gilt für Räume mit einem Raumvolumen bis etwa 5 000 m³ bzw. bei Sport- und Schwimmhallen sogar bis 30.000 m³ und beschreibt die raumakustisch erforderlichen Maßnahmen.
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