BAUEN+ 1/2024

Brandschutz/Geräteintegrierter Brandschutz

Abbildung zum Fachartikel »Geräteintegrierter Brandschutz in VdS-Merkblatt 6024 geregelt«
Geräteintegrierter Brandschutz direkt auf der Leiterplatte (© JOB GmbH)

Heike Siefkes


Geräteintegrierter Brandschutz in VdS-Merkblatt 6024 geregelt

Medientechnik in sensiblen Gebäudebereichen sicher nutzen


Die Digitalisierung in der Gebäudetechnik schreitet mit großen Schritten voran. Statt Fahrplänen auf Papier oder Aushängen werden zunehmend Digital-Signage-Systeme für die Informationsvermittlung genutzt. Die Kommunikation mit Kunden, Passanten oder Mietern wird somit aktueller, umfassender und interaktiver.

Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer elektrischer Geräte, die in öffentlich zugänglichen, sensiblen Gebäudebereichen platziert sind – beispielsweise Automaten, Ticketdrucker, Touchscreens, Ladesäulen oder Kopierer. Was bislang fehlte, waren klare Regelungen für den Brandschutz zur sicheren Nutzung dieser Geräte in sensiblen Gebäudebereichen. Mit dem VdS-Merkblatt 6024 besteht erstmals ein bundesweit einheitlicher Standard, der mehr Klarheit und Sicherheit für Planungs- sowie Genehmigungsprozesse schafft.


Zu sensiblen Bereichen in Gebäuden zählen insbesondere Aufenthaltsbereiche und Foyers, Treppenräume und Flure, Flucht- und Rettungswege, Ladenstraßen, Wartehallen sowie generell Räume mit großen Menschenansammlungen. Da das Schadensausmaß eines Brandes in diesen Bereichen besonders hoch sein kann, sind umfassende Anstrengungen notwendig, um das Risiko eines sich ausbreitenden Brandes zu minimieren. Dabei sind die Szenarien »Brand von außen« und »Brand von innen« zu unterscheiden.


Brände in Geräten und deren Folgen

Ein Brandereignis von außen ist beherrschbar, wenn die Geräte außenseitig schwer entflammbar sind oder so ausgebildet werden, dass ihr Brennverhalten gering ist. Beim Risiko eines Brandes von innen sind elektrische Geräte unter anderem aus dem Bereich der Medientechnik zu betrachten. In sensiblen Gebäudebereichen können sie aufgrund ihrer brennbaren und elektrischen Bestandteile zur Zündquelle werden und stellen somit ein Brandentstehungsrisiko und als Brandlast ein Brand- und Rauchausbreitungsrisiko dar.

Sollte es aufgrund von technischen Defekten zu einem Brand innerhalb eines Gerätes kommen, ist ohne zusätzliche Maßnahmen mit einer starken Rauchentwicklung und einem erheblichen Brandverlauf zu rechnen, was die Nutzbarkeit der betroffenen Rettungswege wesentlich beeinträchtigen kann.


Anforderungen des Brandschutzes

Die wesentlichen Schutzziele des Brandschutzes ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen in § 3 Abs. 1 und § 14 der Musterbauordnung (MBO). Nach § 3 MBO sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

§ 14 MBO konkretisiert diese Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz. Demnach sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


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