BAUEN+ 5/2022

Bauakustik/Schallschutz

Abbildung zum Fachartikel »Trittschallschutz von Holzbalkendecken im Altbau«
Trittschalldämmung einer Decke – Übertragungswege, direkt – Dd, flankierende Bauteile – Df und DFf (© Dworok)

Philipp-Martin Dworok


Trittschallschutz von Holzbalkendecken im Altbau

Besser als gedacht?


Die aktuell einzuhaltenden Anforderungen und Empfehlungen an den Trittschallschutz werden vorgestellt sowie ein Verfahren zur Prognose der Trittschalldämmung von Holzbalkendecken beschrieben. Zudem werden typische Sanierungsmöglichkeiten von Holzbalkendecken zur Verbesserung der bauakustischen Eigenschaften im Hinblick auf die Trittschalldämmung erläutert. Ergänzend erfolgt ein Vergleich der Trittschalldämmung von Stahlbeton- und Holzbalkendecken unter Berücksichtigung der Spektrumanpassungswerte.


Der Rohstoff Holz gewinnt aufgrund der aktuellen Diskussion um Nachhaltigkeit und Recycelbarkeit wieder vermehrt an Bedeutung. Daraus resultiert ein verstärkter Einsatz im Baubereich, auch in statisch relevanten Baukonstruktionen und Bauteilen wie beispielsweise Holzrahmenkonstruktionen oder hybriden Bauweise, z.B. Holzverbunddecken.

Dabei sind Deckenkonstruktionen aus dem Werkstoff Holz, wie Holzbalkendecken, durchaus etablierte und historische Bauweisen, die bis weit in das 20. Jahrhundert hinein genutzt worden sind. Diese Konstruktionen, die aus innenarchitektonischer Sicht im Idealfall mit Schlossdielen belegt sein können, sind in Bezug auf den noch heute in Deutschland vorhandenen Baubestand nicht unerheblich.

Gemäß [1] wurden etwa 13,4% der vorhandenen Wohngebäude vor 1919 und etwa 12,5% des Wohngebäudebestands im Zeitraum 1919 bis 1949 errichtet. Demnach ist es wahrscheinlich, dass etwa ein Fünftel des Wohngebäudebestands mit Holzbalkendecken ausgerüstet sein könnte.

Oftmals gilt es die im Bestand vorhandenen Holzbalkendecken, die i.d.R. in massive Wandkonstruktionen aus mineralischen Baustoffen einbinden, aus verschiedensten Beweggründen zu sanieren und in diesem Zusammenhang idealerweise bauakustisch zu ertüchtigen.


Anforderungen an den Trittschallschutz und aktueller Normungsstand

Die Anforderungen an den Schallschutz können in zwei unterschiedliche Bereiche – öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Anforderungen – aufgeteilt werden.

Durch die DIN 4109-1:2018-01 werden die öffentlich-rechtlichen Anforderungen bzw. die Mindestanforderungen an den innerbaulichen Schallschutz festgelegt. Durch die Mindestanforderungen soll gewährleistet werden, dass der Nutzer vor unzumutbaren Belästigungen infolge von Schallübertragungen geschützt wird. Allerdings kann hierbei nicht davon ausgegangen werden, dass Geräusche aus der Nachbarwohnung nicht mehr wahrzunehmen sind.

Da die Mindestanforderungen der DIN 4109 1:2018 01 weitestgehend dem Mindestschallschutz der DIN 4109:1989-11 gleichen, diese jedoch nicht mehr dem heute bei Wohnbauten üblichen Wohnkomfort entsprechen, sollten die privatrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Zudem haben sich Bauweisen und Konstruktionen etabliert, die einen höheren Schallschutz erzielen, als es der Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018-11 vorsieht. Da der Einsatz dieser Konstruktionen als üblich und allgemein anerkannt gilt, sind die mit diesen Konstruktionen und Bauweisen zu erreichenden schalltechnischen Kennwerte als allgemein anerkannte Regeln der Technik einzustufen [3].


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