BAUEN+ 3/2020

Flucht- und Rettungswege

»Exklusion, Separation, Integration und Inklusion«: mögliche Lösungen für barrierefreie Flucht- und Rettungswege (© Angelika Stenzel-Twinbear)

Angelika Stenzel-Twinbear


Kennzeichnung barrierefreier Flucht- und Rettungswege

Exklusion, Separation, Integration und Inklusion


Menschen mit Behinderungen haben auch beim Brandschutz mehr Aufmerksamkeit verdient, als ihnen bisher zuteilwurde. Insbesondere bei Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind und nach Musterbauordnung (MBO) [1] in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein müssen, ist es erforderlich, auch barrierefreie Flucht- und Rettungswege herzustellen und entsprechend zu kennzeichnen. Der Beitrag zeigt die aktuelle Situation auf, weist auf diskriminierende bis missverständliche Kennzeichnungen hin und bietet Vorschläge für eine neutrale, informative Rettungswegkennzeichnung.


Die DIN SPEC 4844-4 [2] sieht vor, barrierefreie Flucht- und Rettungswege mit den in Abb. 2 dargestellten Symbolen zu kennzeichnen.

Die dargestellte Kennzeichnung bewirkt, dass eine Gruppe von Menschen in eine Richtung läuft und die andere Gruppe einen anderen Flucht- und Rettungsweg nutzt (Separation). Es gibt auch Positionen, die eine Exklusion wünschen – also eine ausschließliche Nutzung des barrierefreien Flucht- und Rettungswegs, insbesondere des nutzerbedienten Evakuierungsaufzugs, durch Rollstuhlnutzer. Erreicht werden könnte dieses durch Identifikationssysteme (z.B. Chip- / Kartenlesegeräte), die ausschließlich den Inhabern dieser Systeme den Zutritt zum Flucht- und Rettungsweg gewährt. Ist diese Haltung zielführend?


Integration der Rettungswege

Ziel aller Maßnahmen zur Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen muss die schnellstmögliche Räumung des Gebäudes in einer Gefahrensituation sein. Eine schnelle Räumung ist nur möglich, wenn alle Nutzer die Möglichkeit haben, das Gebäude weitestgehend eigenständig zu verlassen. Die Chance, dieses Ziel zu erreichen, steigt bei einer Integration der Flucht- und Rettungswege.

Dieser Ansatz wird verfolgt, wenn Nutzungseinheiten für Menschen mit Behinderungen in Geschossen auf Geländeniveau angeordnet werden oder wenn Geschosse ober- oder unterhalb des Geländeniveaus durch einen Aufzug zugänglich sind. Ist die Nutzung des Aufzugs im Brandfall nicht zulässig, so werden Wartezonen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vorgesehen.

Das heißt, die Flucht- und Rettungswege verlaufen grundsätzlich parallel und werden von allen Menschen gemeinsam genutzt, bis zu dem Punkt, an dem Menschen mit Behinderung(en) aus eigener Kraft nicht mehr weiterkommen. An diesen Punkten würden die Wartezonen angeordnet, die von Evakuierungshelfern und den Rettungskräften gezielt angesteuert werden können.

Damit die Evakuierungshelfer Kenntnis von dem Notfall erhalten, sind ein Notrufsystem (z.B. Brandmeldeanlage) und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Zahl geschulter Evakuierungshelfer ständig vor Ort ist (z.B. Urlaubs-, Krankheitsvertretung).


Den ganzen Beitrag können Sie in der Mai-Ausgabe der Bauen+ lesen.  
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

PDF-Datei des kompletten Beitrags kostenlos herunterladen

 

NEWSLETTER

Der Newsletter für Energie, Brandschutz, Bauakustik und Gebäudetechnik informiert Sie alle zwei Wochen über branchenspezifische Nachrichten und Entwicklungen.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang