BAUEN+ 2/2023

Gebäudetechnik/Lüftungstechnik

Abbildung zum Fachartikel »Kellerlüftung nach bauphysikalischen Kriterien planen«
Schimmelbefall an Körben in einem Lagerkeller. Ursachen sind die Schimmelanfälligkeit des Lagerguts und die »kalten Füße« auf dem Estrich in großer Gründungstiefe im 2. Untergeschoss. (© TÜV SÜD)

Martin Wenning, Manuel Demel, Martin Beike


Kellerlüftung nach bauphysikalischen Kriterien planen

Damit Schimmel keine Chance hat


In Kellerräumen sind muffige Gerüche mit Schimmelbefall keine Seltenheit. Ursache können Lüftungskonzepte sein, die entscheidende bauphysikalische Kriterien nicht berücksichtigen. Zudem gibt es oftmals Unstimmigkeiten bei den Schutzzielen einer Kellerlüftung, weil die Erwartungshaltungen bei Bauherrn und Käufern auseinandergehen. Die Autoren empfehlen, den erwartbaren Standard in einer Baubeschreibung laienverständlich vertraglich festzulegen und mit einem Lüftungskonzept belastbar und rechtssicher nachzuweisen.


Kellerräume in Mehrfamilienhäusern werden oft nicht nach bauphysikalischen Kriterien geplant. Die Folge: Schimmel am Lagergut, aber auch an Bauteilen, und muffige Gerüche. Bei den Schutzzielen einer Kellerlüftung existieren nicht selten Unstimmigkeiten, weil die Erwartungshaltungen nicht mit der baulichen Ausführung und der Nutzung / Lagerung zusammenpassen. Kommt es zum Streitfall und womöglich zu aufwendigen Schadensbehebungen, stehen folgende Fragen im Raum:

Welche baulichen und lüftungstechnischen Maßnahmen sind üblich beziehungsweise geschuldet? Sind also die Wände mit oder ohne Dämmebene (z.B. Perimeterdämmung) ausgeführt? Ist eine Lüftungsanlage vorgesehen, wurde von Fensterlüftung ausgegangen oder handelt es sich um einen fensterlosen Lagerkeller? Welches Lagergut darf beziehungsweise kann in welcher Art in Kellerabteilen gelagert werden?

Deshalb sollte auf Basis der Schimmelanfälligkeit des Lagerguts beziehungsweise der Kellernutzung ein Lüftungskonzept erstellt werden, das die bauliche Ausführung und die lüftungstechnischen Maßnahmen festlegt. Bei der baulichen Ausführung sind regionale Standards und / oder die übliche Ausführung zu beachten. Hierbei spielt die Erwartungshaltung mit Blick auf die zu lagernden Gegenstände eine Rolle.


Bauphysik und Einflussfaktoren in den Blick nehmen

Kellerräume in Untergeschossen können je nach Jahreszeit sehr ungünstige niedrige Temperaturen aufweisen. Der Winterfall ist weniger problematisch, da die Kellerräume dann i.d.R. wärmer sind als die Außenluft und aufgrund der Erwärmung der einströmenden Kaltluft die relative Luftfeuchte nicht ansteigt. Anders im Sommer: Die Räume sind i.d.R. kälter als die Außenluft. Die warme Außenluft strömt in die kalten Räume und kühlt hier ab. Die relative Luftfeuchte steigt. Das Resultat ist nicht selten Schimmelbildung an den kalten Wänden und am Lagergut.

Ungünstige niedrige Temperaturen entstehen jedoch auch durch die Lage der Kellerräume, z.B. in großer Gründungstiefe oder bei fehlender Überbauung, im Kontakt mit Grundwasser und bei bestimmten baulichen Gegebenheiten, beispielsweise einer fehlenden Wärmedämmung. Gegebenenfalls kann aber auch auf eine Wärmedämmung verzichtet werden, wenn die Randbedingungen und das angestrebte Schutzziel an die zu lagernden Gegenstände und damit auf die Erwartungshaltung abgestimmt sind.

Die Schimmelanfälligkeit der Bauteiloberflächen, z.B. mit / ohne Dispersions- oder Silikatfarben, und die Art des Lagerguts sowie lüftungstechnische Maßnahmen sind hierbei maßgebliche Faktoren. Um den klimatischen Feuchteschutz von / an Bauteilen und Lagergut in Kellerräumen sicherzustellen, dürfen die Luftwechselraten weder zu gering noch zu hoch ausgelegt sein. Jedoch fehlen belastbare allgemeine normative Vorgaben und sonstige Regeln, um Planungsfehler durch pauschale Angaben (z.B. Luftwechsel) zu vermeiden.


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