Brandschutz/Schulbau

Die Muster-Schulbau-Richtlinie 2024 (MSchulbauR) zielt darauf ab, einheitliche Standards für den baulichen und technischen Brandschutz in Schulen zu etablieren. Im Folgenden wird der Richtlinienentwurf analysiert und die Vorgaben mit bestehenden Brandschutzregelungen in europäischen Ländern verglichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Berücksichtigung moderner pädagogischer Konzepte und den daraus resultierenden Herausforderungen im Brandschutz.
Die Untersuchung bietet einen Überblick über die historische Entwicklung der Schulbaurichtlinien in Deutschland und beleuchtet, wie sich diese im europäischen Kontext positionieren. Abschließend werden die Auswirkungen der neuen Richtlinie auf den vorbeugenden Brandschutz in Schulen kritisch diskutiert.
Der Richtlinienentwurf (im weiteren Verlauf: Entwurf) zur Muster-Schulbau-Richtlinie 20241 soll die Herangehensweise zu möglichst einheitlichen Standards für den baulichen und technischen Brandschutz in Schulgebäuden festlegen. Diese Analyse untersucht den Entwurf und vergleicht die Vorgaben mit Brandschutzregelungen in den europäischen Ländern, soweit diese verfügbar waren.
Es zeigt sich, dass der Entwurf zur MSchulbauR 2024 moderne pädagogische Konzepte (z.B. Lernbereiche) brandschutztechnisch berücksichtigt und in bestimmten Bereichen die Abkehr vom traditionellen Standard ermöglicht. Im europäischen Vergleich wird deutlich, dass Deutschland beim vorbeugenden Brandschutz von Schulen einen baulich geprägten Ansatz verfolgt (bauliche Trennung, zwei Rettungswege etc.), während einige Länder verstärkt auf anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen wie automatische Löschanlagen setzen.
Die Ergebnisse liefern einen Überblick über den Entwicklungsstand der nationalen Schulbaurichtlinien im Zeitverlauf sowie die Position des zur Diskussion gestellten Entwurfs der MSchulbauR 20241 im Spektrum europäischer Brandschutzanforderungen. Abschließend werden die Implikationen für den vorbeugenden Brandschutz in Schulen kritisch diskutiert.
Brände in Schulgebäuden gefährden insbesondere Kinder und Jugendliche, die im Ernstfall schnell und geordnet aus dem betroffenen Gebäude geleitet werden müssen. Historisch wurden infolge schwerer Schulbrände, etwa international bekannte Ereignisse wie der »Our Lady of the Angels«-Schulbrand 1958 in den USA, die Brandschutzvorschriften für Schulen deutlich verschärft. Das verheerende Ereignis in Chicago, Illinois, forderte damals das Leben von 92 Schülern und drei Mitarbeiterinnen.
In Deutschland existieren seit den 1970er-Jahren Sondervorschriften für Schulbauten: 1976 wurde erstmals eine bauaufsichtliche Richtlinie für Schulen durch die Fachkommission Bauaufsicht als Muster veröffentlicht. Diese sogenannte BASchulR definierte den baulichen Mindeststandard für Schulen (damals ausgerichtet auf den Typ der klassischen »Klassenraum-Flur-Schule«).
Seither wurde diese Richtlinie (und daran anlehnend Schulbaurichtlinien in den einzelnen Bundesländern) mehrfach überarbeitet. Heute bildet die Muster-Schulbau-Richtlinie 20093 die Grundlage für Brandschutzanforderungen in den meisten Bundesländern (teils mit geringfügigen bundeslandspezifischen Anpassungen).
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