BAUEN+ 6/2021

Experteninterview

Abbildung zum Experteninterview »Die Zukunft der Nachhaltigkeit oder ist Nachhaltigkeit die Zukunft?«
Interviewpartner Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Linden, Professor für Baustoffkunde und Nachhaltiges Bauen an der TH Lübeck (© Dagmar Linden)

Wolfgang Linden


»Die Zukunft der Nachhaltigkeit oder ist Nachhaltigkeit die Zukunft?«


Im Interview mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Linden spricht Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla über die Entwicklung und die Ziele von Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Bauwesen. Diskussionen zur Nachhaltigkeit haben in den zurückliegenden Jahren an Dynamik gewonnen und bestimmen zunehmend auch den öffentlichen und politischen Diskurs, wobei sehr unterschiedliche Interessen vertreten werden. Das folgende Interview gibt einen fachlich fundierten Rück-und Ausblick.

Bauen+: Wolfgang, der Begriff Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltiges Bauen (NB) tauchte Ende der 1980er-Jahre auf. Du beschäftigst dich seit Beginn mit diesem Fachgebiet. Wie ist dieser Fachbegriff entstanden und wie hat er sich anfänglich weiterentwickelt?

Wolfgang Linden: Tatsächlich tauchte der Begriff Nachhaltigkeit bereits 1987 im Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen auf. Der Bericht war die Grundlage für die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Es hat dann fast zehn Jahre gedauert, bis der Leitfaden Nachhaltiges Bauen 2001 erstmals vorlag und anschließend vom »Runden Tisch NB« weiterentwickelt worden ist.

Wieder knapp zehn Jahre später wurde 2009 das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen eingeführt. Es wurde anfangs noch zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. DGNB ausgearbeitet und betrieben und ist seit 2011 verbindlich für Bundesbauten vorgeschrieben.

Die internationalen Aktivitäten der Green-Building-Verbände haben insbesondere das Planen hin zum integralen Denken im Bauprozess verbessert.

 

Bauen+: Inwieweit stimmen die ursprünglichen Ansätze mit dem heutigen Verständnis der Nachhaltigkeit überein?

Wolfgang Linden: Das Regelwerk der DGNB und das Bewertungssystem BNB des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben sich zu einem hervorragenden und sehr detaillierten Planungskompendium entwickelt.

Dieses ist erstmals in der Lage, alle planungsrelevanten Informationen bei der Erstellung und beim Betrieb von Gebäuden in den Kontext der Nachhaltigkeit zu nehmen und in standardisierter Form digital abzulegen, um sie bei Veränderungs- und Sanierungsmaßnahmen heranziehen zu können. Denken und Handeln in Nachhaltigkeitskategorien wird damit ca. 30 Jahre nach dem UN-Bericht in Bauprozessen strukturiert und reproduzierbar möglich.

 

Bauen+: Wie hat die Politik reagiert und was ist aus dem »Runden Tisch Nachhaltigkeit« geworden?

Wolfgang Linden: Da es sich um ein freiwilliges Instrument zur Anwendung in Bauprozessen privater Investoren handelt, das nur bei Bundesbauten verbindlich vorgeschrieben ist, sah sich die Politik veranlasst, die Entwicklung normativ zu flankieren. Hierzu wurden die nationale Nachhaltigkeitsstrategie 2002, das integrierte Klima- und Energieprogramm 2008 und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2009 formuliert.

Zu Hilfe kommen stets Entwicklungen von europäischer Dimension, wie die Bauproduktenverordnung mit den Grundanforderungen Nr. 3 »Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz«, sowie Nr. 7 »Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen«. Unterstützend wirkt auch die EU-Abfallrahmenrichtlinie, nach der ab dem Jahr 2021 mindestens 70 Prozent der in der Nachnutzung anfallenden Abfälle einer Verwertung zugeführt werden müssen.

Eine nationale Verordnung soll die verschiedenen bisherigen Regelungen bündeln und den Umgang mit Reststoffen, z.B. als Ersatzbaustoff, regeln. Sie benötigt nun schon über zehn Jahre, um in der Abstimmung zwischen Umwelt- und Ressourcenschutz zu einer pragmatischen Fassung zu gelangen, und trägt den schönen Titel »Mantelverordnung«.

Zuletzt hat die Bundesregierung mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes die Ziele der Treibhausgasneutralität bis 2045 verschärft und die Emissionsgrenze schon 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt. Hierzu wird der runde Tisch in Arbeitsgruppen versuchen, Handlungsanleitungen zu formulieren, wie er auch schon zum weiter unten behandelten Thema Ressourcenschutz als Differenzierung der Grundanforderung Nr. 7 eine Arbeitshilfe erarbeitet hat.


Das ganze Interview können Sie in der November-Ausgabe der Bauen+ lesen.  
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