Bauakustik/Zertifizierung

DGNB-Zertifizierungen folgen einem umfangreichen Punktevergabesystem, für das zumeist Softwaretools eingesetzt werden. Basierend auf sechs Themenfeldern können auch soziokulturelle und funktionale Aspekte in die Bewertung einfließen. Unpräzise Vorgaben in den DGNB-Indikatoren für Schallschutz und akustischen Komfort führen hierbei zu Unsicherheiten. Der folgende Beitrag beschreibt den Stand und gibt Empfehlungen zum Vorgehen in der Praxis.
Das aktuelle DGNB-Bewertungssystem (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) umfasst die folgenden sechs Themenfelder in der jeweils angegebenen prozentualen Gewichtung (Abb. 1):
Tabelle 1 zeigt die Struktur der Kriterien des DGNB-Bewertungssystems. Alle Kriterien müssen im Rahmen der Zertifizierung bearbeitet werden. Werden Kriterien nicht bearbeitet, führt dies zum Ausschluss aus der Zertifizierung. Abhängig vom Erfüllungsgrad der Kriterien werden die drei DGNB-Zertifizierungen Platin, Gold und Silber sowie für Bestandsbauten auch Bronze vergeben. Bei der Bewertung sind in Abhängigkeit vom Gebäudetyp zahlreiche Vorschriften, Richtlinien und DIN-Normen zu berücksichtigen. Das Kriterium SOC 1.3 »Schallschutz und akustischer Komfort« ist Bestandteil des Themenfeldes der soziokulturellen und funktionalen Qualität.
Das DGNB-Kriterium SOC 1.3 berücksichtigt Bauakustik und Raumakustik. Ziel ist die Minimierung des Lärms als gesundheitsschädigender Faktor und die Unterstützung einer dauerhaften und langfristigen Leistungsfähigkeit der Gebäudenutzer. Hierzu soll ein der Nutzung der Räume entsprechender Schallschutz gewährleistet werden, der unzumutbare Belästigungen vermeidet. Außerdem sind raumakustische Verhältnisse zu schaffen, die der vorgesehenen Nutzung entsprechen und einen angemessenen Nutzerkomfort sicherstellen.
Die Bauakustik beschreibt den Schallschutz zwischen fremden Aufenthaltsräumen auf Grundlage der Normen DIN 4109-1 für den Mindestschallschutz als Gesundheitsschutz und DIN 4109-5 für einen erhöhten Schallschutz bei Wunsch nach Komfort. Der Nachweis des Mindestschallschutzes ist Bestandteil des baurechtlichen Schallschutznachweises für den Bauantrag. Damit die entsprechende DGNB-Qualitätsstufe erreicht wird, müssen die jeweiligen Anforderungen an den Schallschutz stets von allen Bauteilen erreicht werden.
Bei den Gebäudetypen Verbrauchermarkt, Geschäftshaus, Shoppingcenter, Logistik und Produktion erfolgt keine Bewertung des Schallschutzes. Grundlage der Bewertung der raumakustischen Qualität ist die Norm DIN 18041 sowie für Büroräume zusätzlich die VDI-Richtlinie 2569. Bei der Anwendung der Norm DIN 18041 ist nach den DGNB-Kriterien der Aspekt der Inklusion zu beachten.
Inklusives Bauen bedeutet, die Anforderungen von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen bereits zu Beginn der Planung zu berücksichtigen. In Schulneubauten sind beispielsweise für alle Unterrichtsräume höhere Anforderungen an den Sollwert der Nachhallzeit zu berücksichtigen. Von der resultierenden besseren Sprachverständlichkeit profitieren dann alle Schüler, beispielsweise im Fremdsprachenunterricht.
Die Nachhaltigkeitsbewertung soll auf Grundlage von Indikatoren erfolgen, die sich objektiv messen lassen und auf einer Skala bewertet werden. Im aktuellen DGNB-System werden die Indikatoren für das Kriterium SOC 1.3 »Schallschutz und akustischer Komfort« teilweise unpräzise angegeben. Zum einen wird eine Vielzahl parallel möglicher Indikatoren genannt. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit erschwert.
Außerdem entsteht eine grundsätzliche Unsicherheit bei der Bewertung, insbesondere bei Verwendung von Softwaretools. Zum anderen sind einzelne Kriterien nicht auf dem neuesten fachlichen Stand. Für den Indikator 1: Schallschutz wird im DGNB-System eine Auswahl an möglichen Nachweisformen angegeben.
Die drei folgenden Nachweise müssen jedoch mindestens eingereicht werden [1]:
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