BAUEN+ 3/2019

Brandschutz und Denkmalschutz

Löschwasserentnahmestelle an der Gräfte (Privatschule Schloss Crassenstein in Wadersloh-Diestedde / Münsterland)

Sylwester Kabat


Denkmalverträglicher Brandschutz – Regeln und Maßnahmen

Brandschutz versus Denkmalschutz


In der praktischen Tätigkeit entstehen zwischen Brandschutz und Denkmalschutz nicht selten Differenzen in Bezug auf die Beurteilung eines Baudenkmals sowie nachträgliche Brandschutzmaßnahmen. Der Denkmalschutz will den Baubestand original erhalten, für den Brandschutz ist der Schutz von Menschen vor Brandeinwirkungen die wichtigste Aufgabe.

Interessenkonflikte entstehen dabei oft aus Missverständnissen: Die Denkmalpflege vernachlässigt die denkmalschützende Wirkung von Brandschutzmaßnahmen, während der Brandschutz sich zu wenig um bestandsverträgliche Schutzmaßnahmen bemüht. Dabei können viele bauliche Brandschutzmaßnahmen in Baudenkmälern angepasst an die historische Bausubstanz ausgeführt bzw. durch Kompensation sinnvoll ersetzt werden.

Bei gutem Willen, rechtzeitiger Einbindung in das Planungsgeschehen und Fachkompetenz der Beteiligten lassen sich die baurechtlichen Vorgaben, die Ansprüche des Denkmalschutzes und der Wirtschaftlichkeit miteinander zu einem tragfähigen Ergebnis zusammenführen.

Aus der Sicht des Brandschutzes bestehen in historischen Bauten drei Hauptgefahren:

  • „„Die Rettungswege und Angriffswege für die Feuerwehr sind, insbesondere bei intensiver Nutzung eines historischen Baus, nicht ausreichend gesichert.
  • „„Ein Brand kann sich mit allen seinen Begleiterscheinungen, wie Flammen, Rauch und Wärme, ungehindert im Gebäude ausbreiten.
  • „Die wertvollen, unersetzbaren und einmaligen Kulturgüter sind vor Feuer und Brandrauch nicht wirksam geschützt.


Denkmalverträglicher Brandschutz

Das Ergebnis des Bemühens des Brandschutzes in einem denkmalgeschützten Gebäude sollte ein denkmalverträglicher Brandschutz sein, denn nur ein solcher findet die Zustimmung des Denkmalschutzes.


Spannungsfeld

Die Realisierung des Brandschutzes in einem Baudenkmal erfolgt im Spannungsfeld von folgenden drei rechtlichen und praktischen Aspekten:

  • „„Vorschriften des Bauordnungsrechts, besonders bezüglich der Standsicherheit, der Brandsicherheit und des Personenschutzes,
  • „Vorschriften und Regeln des Denkmalschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung der Originalsubstanz und des äußeren Erscheinungsbilds eines Baudenkmals,
  • gewünschte oder tatsächliche Nutzung des Baudenkmals, insbesondere Art und Ausmaß der Nutzung für den Aufenthalt von Menschen.

In Deutschland gibt es keine gesonderten Bau- und Brandschutzvorschriften für historische Bauten. Der gesamte Prozess der Beurteilung der Brandsicherheit, der Erarbeitung eines Brandschutzkonzepts und der Realisierung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen beruht hierbei auf Verständigung und Kompromissen zwischen den Teilnehmern. Diese sind Denkmaleigentümer und Betreiber, Architekt, Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Sachbearbeiter der Denkmalbehörde und des Landesdenkmalamts, Brandschutzingenieur (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle) und Brandschutzsachverständige.

Methode

Das Schutzziel von Brandschutzmaßnahmen im Baudenkmal ist zunächst der Schutz von Personen, die sich in dem Baudenkmal aufhalten und es im Brandfalle verlassen müssen. Ein weiteres besonderes Schutzziel des Brandschutzes im Baudenkmal ist der Schutz von Kulturgut, das vor Feuerauswirkungen und Rußeinwirkungen geschützt werden soll.

Die Methode, die man in Baudenkmälern wählen sollte, um sie vor Bränden zu schützen, ist eine schutzzielorientierte Methode. In Baudenkmälern sollte es nicht darum gehen, bestehende einzelne Bau- und Brandschutzvorschriften zu erfüllen, sondern Maßnahmen auszuarbeiten, die die Schutzziele erreichen lassen. Dabei sollte man so vorgehen, dass die gewählten Brandschutzmaßnahmen „„ praktisch umsetzbar und „„denkmalgerecht sind.

Praktisch umsetzbar ist eine Brandschutzmaßnahme in einem Baudenkmal, wenn sie „„technisch ausführbar ist und„„ im Brandfalle wirksam sein kann.

Denkmalgerecht oder denkmalschonend ist eine Brandschutzmaßnahme, wenn sie „„das Baudenkmal in seiner Originalsubstanz nicht zerstört und das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht wesentlich beeinträchtigt.

Zu beachten ist jedoch hier, dass Brandschutzmaßnahmen in einem Baudenkmal nicht sich selbst dienen, sondern den schon genannten Schutzzielen. Es hängt daher bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen in Baudenkmälern alles in erster Linie von zwei Dingen ab, nämlich von der

  • Nutzung des Baudenkmals – je intensiver die Nutzung, d.h. je mehr Menschen sich in dem Bauwerk aufhalten und je höher das Gebäude, desto intensiver und umfangreicher die Brandschutzmaßnahmen und der
  • „Ausstattung des Baudenkmals mit Kulturgütern – je wertvoller die Kulturgüter und je größer deren Anzahl, desto intensiver die Brandschutzmaßnahmen.

Dies kann zur Folge haben, dass Brandschutzmaßnahmen in manchen Fällen die Originalsubstanz des Baudenkmals oder sein Erscheinungsbild verändern müssen, um die gesetzten Schutzziele erreichen zu können.

Die Anwendung der schutzzielorientierten Methode bei der Beurteilung und brandschutztechnischen Ertüchtigung von Baudenkmälern bedeutet gleichzeitig die Zustimmung zu den Abweichungen vom heutigen Baurecht.


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