BAUEN+ 2/2023

Brandschutz/Fassadenbegrünung

Abbildung zum Fachartikel »Brandschutz für Fassadenbegrünungen«
Die vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) ausgezeichnete »Fassadenbegrünung des Jahres 2021« schmückt die Ostfassade der Unternehmenszentrale der Firma ENNI in Moers (© Clemens Belke)

Reinhard Eberl-Pacan


Brandschutz für Fassadenbegrünungen

Entwicklung der Brandschutzanforderungen an »grüne« Fassaden – eine Zwischenbilanz


Ein Großteil der Oberflächen in Städten ist versiegelt. Verkehrsflächen für den fahrenden und ruhenden Verkehr mit Asphalt- oder Betondecken machen dabei etwa die Hälfte dieser Flächen aus. Im Gegensatz zu Versiegelungen reagieren bepflanzte Flächen aktiv auf die vorherrschende Witterung. Pflanzen nehmen CO2 auf und geben Sauerstoff ab, Wasser wird verdunstet, kühlt die Umgebung und erhöht die Luftfeuchtigkeit. Fassadenbegrünungen müssen deshalb forciert werden. Brandschutzempfehlungen verschiedener Verbände und Behörden wirken dem entgegen.


Grün bedeutet Leben. Begrünte Flächen bieten vielen, teilweise stark gefährdeten Insekten- und Spinnenarten Lebensraum. Diese und heranreifende Früchte sind wiederum wichtige Nahrungsquellen für Vögel und Kleinsäuger wie Nagetiere oder Fledermäuse. Damit wirken Begrünungen in dicht verbauten Städten oder Stadtteilen, die einen geringen Grünanteil aufweisen, dem dramatischen Habitatverlust für Tier- und Pflanzenarten entgegen. Sie hemmen so den Abbau der Biodiversität, die Überhitzung des Mikroklimas und die Bildung lokaler Wärmeinseln (Urban Heat Islands) mit vielen positiven Folgen für Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen.

Die Begrünung möglichst vieler Gebäude ist im Sinne der Länder, Städte und Kommunen, die solche Maßnahmen in Bauordnungen, örtlichen Bauvorschriften, Festlegungen zu Bebauungsplänen usw. zunehmend fordern. Auch Bauwillige und Eigentümerinnen und Eigentümer sind bereit, ihre Gebäude zu begrünen, trägt diese Maßnahme doch zur Attraktivität und Wertsteigerung der Gebäude sowie zu einer erhöhten Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei.

Papiere mit Hinweisen oder Empfehlungen, die seit 2018 von Behörden [1] und Feuerwehrverbänden [2] veröffentlicht wurden, sind mit diesen Zielen kaum vereinbar. Die darin aufgezeigten Brandschutzanforderungen an Fassadenbegrünungen basieren meistens auf schmalen oder auf überholten wissenschaftlichen Grundlagen. Trotzdem werden die Empfehlungen von vielen Baubehörden oder Feuerwehren als vermeintliche Vorschriften betrachtet. Daher ist es notwendig, die darin enthaltenen Brandschutzanforderungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.


Mangelnde wissenschaftliche Grundlagen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Papiere waren, wie zum Teil dort selbst angemerkt wird, die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Brandversuchen eher gering. Brandereignisse bei anderen (brennbaren) Fassadenkonstruktionen, insbesondere Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), waren dagegen erforscht und in ihrem Schadensausmaß bekannt.

Der Einfachheit halber wurden deshalb u.a. Brandschutzanforderungen aus Ausführungsvorschriften zu diesen Systemen, z.B. der »Technischen Systeminfo 6« des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS), übernommen (s. Abb. 2). Es ist allerdings unstrittig, dass sich das Brandverhalten von Begrünungen und WDVS-Fassaden deutlich unterscheidet.


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