BAUEN+ 1/2023

Brandschutz/Holzbau

Abbildung zum Fachartikel »Brandschutz für eine Produktionshalle in Holzbauweise«
Gemäß den Anforderungen und Wünschen des Bauherrn entwickelte Ligna Systems ein 3-D-Modell, das das geplante Gebäude anschaulich darstellt (© Ligna Systems)

Ulrike Oertel


Brandschutz für eine Produktionshalle in Holzbauweise

Tragwerke aus Holz leisten einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit


Erdgeschossige Industrieproduktionshallen, Sport- und Freizeithallen, Flugzeughangars sowie Lager- und Logistikhallen werden in der Regel als Sonderbauten nach Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) [1] betrachtet. Vor allem eingeschossige Hallenbauten sind entsprechend Bauordnung in die Gebäudeklasse 3 einzuordnen, in der der Einsatz von Holz fast uneingeschränkt möglich ist. Der Neubau einer Produktionshalle zeigt exemplarisch, dass für die gewählte Holzbauweise hinsichtlich des Brandschutzes kaum Hürden bestehen und die Vorteile des Holzbaus auch im Hallenbau verstärkt genutzt werden sollten.


Für den Neubau der eigenen Produktionshalle hat sich die Firma IBB Innenausbau Berlin-Brandenburg GmbH für ein Tragwerk aus Holz entschieden. Die Firma produziert selbst Holzzuschnitte, insbesondere für die Einrichtung von medizinischen Laboren, Arztpraxen, Möbel, Fenster oder z.B. Deckenverkleidungen.

Demnach überrascht es nicht, dass Geschäftsführer Marcus Weber beschloss, dass in seiner neuen Produktionshalle in Königs Wusterhausen der Blick auch auf Holz an der Decke statt auf Stahl fallen soll. Für das angegliederte Bürogebäude entschied er sich aus Gründen der Nachhaltigkeit und eines guten Raumklimas wegen komplett für die Holzbauweise.

Die IBB Innenausbau Berlin-Brandenburg GmbH ist seit der Gründung im Jahr 2009 kontinuierlich gewachsen. Dreimal hat sie die Produktionsflächen schon vergrößert, in der neuen Halle wird nun auf knapp 3.000 m2 produziert. Der Bürotrakt mit leuchtend roter Fassade kommt auf 420 m2 Nutzfläche über drei Geschosse.


Baurechtliche Grundlagen

Die Produktionshalle wurde gemäß Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) [2] und MIndBauRL betrachtet, Holzbau-Richtlinien kamen nicht zum Tragen, da ihre Vorgaben erst ab Gebäudeklasse (GK) 4 zu berücksichtigen sind.

Lediglich bei der Brandwand wurde Pkt. 3.3.1 der »alten« Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile (M-HFHHolzR) [3] hinzugezogen, da die hochfeuerhemmende Brandwand als REI-M 60 bzw. EI-M 60 nach DIN EN 13501-2 [4] klassifiziert sein muss. Das Bürogebäude wurde ausschließlich nach Brandenburgischer Bauordnung betrachtet.

Die tragenden Stützen in der Halle bestehen aus einem Vollholzbindesystem, das aus massivem Leimholz hergestellt ist. Tragende und aussteifende Wände sind Brettschichtholzelemente zwischen Konstruktionsvollholz-(KVH)-Stützen.

Im dreigeschossigen Bürogebäude sind Holzständerwände für die nicht tragenden Innenwände, aber auch für den notwendigen Treppenraum, verbaut worden, welche jeweils entsprechend brandschutztechnisch bekleidet wurden.

Die notwendige Treppe aus Massivholz setzt den umfangreich eingesetzten Baustoff Holz wiederum sichtbar in Szene. Die Decken sind als Holzbalkendecken plus 23 mm OSB-Platten und einer zusätzlichen Beplankung mit Gipskartonplatten ausgeführt.


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