Bei Brandereignissen ist zu berücksichtigen, dass für den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verantwortlich ist. In bestehenden Gebäuden werden brandschutzbezogene Defizite zumeist im Rahmen von Brandverhütungsschauen oder im Zuge von Umbau- oder Ausbaumaßnahmen – manchmal auch lediglich zufällig – erkannt.
Sofern sich die vorgefundene Situation als konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer darstellt, müssen unverzüglich bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dabei ist das richtige Maß einer brandschutztechnischen Ertüchtigung zu finden – ein bestandsgeschütztes Gebäude muss nicht alle aktuellen Brandschutzbestimmungen erfüllen!
Ziel des Tagesseminars ist, Ihnen mehr Sicherheit in der brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Bewertung von Gebäuden zu geben. Thematisiert werden Gebäude, die dem Regelungshorizont der LBO unterliegen, insbesondere aber auch Sonderbauten. Eine bessere Kenntnis der brandschutzbezogenen Zusammenhänge verschafft Ihnen mehr Kompetenz in der Diskussion mit der Baurechtsbehörde und auch mehr Spielräume, um gleichzeitig sichere und wirtschaftliche Lösungen zu finden!
Thematische Schwerpunkte (Auszug)
- Risiken durch Brandereignisse – Wie denkt der Brandschutz?
- Umfang und Grenzen des baurechtlichen Bestandsschutzes
- Das interministerielle Grundsatzpapier: Brandschutz im Bestand
- Das Brandschutzkonzept – Was ist das?
- Die brandschutztechnische und brandschutzrechtliche Bewertung
- Der Umgang mit typischen brandschutztechnischen Defiziten
- Die brandschutztechnische Ertüchtigung
- Fallbeispiele: Wohnungsbau, Bürogebäude, Kitas, Schulen, Versammlungsstätten
Grundlegende Kenntnisse des Bauordnungsrechts werden vorausgesetzt. Bitte bringen Sie eine aktuelle Fassung der LBO und der LBOAVO mit.
Referenten
- Dr.-Ing. Ulrich Max, Ingenieur für Brandsicherheit, Bruchsal
- Dipl.-Ing. Manfred Busch, Regierungsbaumeister, Baudirektor a.D., Landau
Anerkennung
- 8 anerkannte Stunden
Termin
- 17. Februar 2026 | 9.30 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
- Haus der Architektinnen und Architekten
Danneckerstr. 54
70182 Stuttgart
Teilnahmegebühr
- EUR 345,00
- EUR 275,00 für Kammermitglieder
- EUR 215,00 für AiP/SiP
weitere Informationen und Anmeldung