Weniger Geld für die energetische Sanierung
Foto: Zukunft Altbau
  • 02.08.2022

Weniger Geld für die energetische Sanierung

Fördersätze des Bundes sinken leicht

Die Bundesregierung hat die finanzielle Förderung von energetischen Sanierungen gekürzt. Die Fördersätze bei Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen sinken in der Regel um fünf bis zehn Prozentpunkte. Wer etwa eine Wärmepumpe einbaut, erhält anstatt maximal 50 nun bis zu 40% Zuschuss. Für neue Fenster und Dämmungen gibt es maximal 20 anstatt 25% Zuschuss.

Gashybridheizungen erhalten keine Förderung mehr. Neu eingeführt wurde zudem ein Tauschbonus für Gaskessel. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Im Gegenzug ist der Fördertopf für Sanierer auf bis zu 13 Mrd. Euro angewachsen. Bei Komplettsanierungen sind die Änderungen bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten, für Einzelmaßnahmen gilt der Stichtag 15. August. Der Hintergrund der Neuregelung: Die Bundesregierung will allen Sanierungswilligen eine Förderung ermöglichen.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.


Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen nun jährlich 12 bis 13 Mrd. Euro für Sanierungen bereit. 2021 waren es noch 8 Mrd. Euro. Bislang sind dieses Jahr bereits knapp 10 Mrd. ausgegeben worden. Würden in dem Tempo weitere Fördermittel bewilligt, hätte dies im Herbst einen Förderstopp zur Folge. So können mehr Menschen von der finanziellen Unterstützung profitieren.


Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster und Lüftungsanlagen erhalten Sanierungswillige nun bis zu 20% Förderung. Davor lag der Satz bei bis zu 25%. Bei neuen Heizungen liegt der Zuschuss im Fall von Wärmepumpen jetzt bei bis zu 40 anstatt maximal 50%.

Neu eingeführt wurde der Gaskesseltauschbonus in Höhe von zehn Prozentpunkten: Wer seinen mehr als 20 Jahre alten Gaskessel gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält in Zukunft bis zu 40% Zuschuss. Das ist genauso viel wie vorher: Der Gaskesseltauschbonus gleicht die gesunkene Wärmepumpenförderung aus.

Beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe gibt es anstatt bis zu 50 nun nur noch maximal 40% Förderung. Biomasseheizungen sind der große Verlierer der Neuregelung: Sie erhielten damals den Höchstsatz, bis zu 55% Zuschuss. Jetzt sind es nur noch maximal 20%. Diskutiert wird, ob dies auf 25% steigen soll.

Solarthermie wird künftig mit 25% statt wie bisher mit maximal 35% gefördert. Gasheizungen in Kombination mit Solaranlagen oder Wärmepumpen fallen ab sofort komplett aus der Förderung.

Zwei Beispiele zeigen: Bei förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit liegt die mögliche Fördersumme von Wärmepumpen nun bei bis zu 24.000 Euro. Davor lag die Höchstsumme bei 30.000 Euro. Werden die Fenster ausgetauscht, erhält man nun bis zu 12.000 Euro. Früher waren es maximal 15.000 Euro.


Zuschüsse und Kredite für Gesamtsanierungen

Die Förderung von Komplettsanierungen hat sich ebenfalls geändert. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40. Der Standard 100 entfällt. Die Förderung liegt nun bei der überwiegenden Nutzung von erneuerbaren Energien bei 25 bis 45%. Davor lag der Zuschuss für die Klassen in diesem Fall bei 35 bis 50%. Die Standards 85 und 70 erhalten zehn Prozentpunkte weniger Förderung, die Klassen 55 und 40 fünf Prozentpunkte weniger.

Die Zahlen im Einzelnen: Je nach Effizienzstandard gibt es einen Tilgungszuschuss von fünf bis 20%. Der Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien, die EE-Klasse, bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Den Bonus erhalten diejenigen, die eine Heizung einbauen, die zu mindestens 55% mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Gebäude mit einem besonders schlechten energetischen Zustand, die sogenannten »Worst performing Buildings«, erhalten bei einer Sanierung auf Effizienzhausstandard 55 und 40 noch einmal fünf Prozentpunkte zusätzlich. Mit diesem Bonus fördert die Bundesregierung den Gebäudebestand, der hinsichtlich seiner Energieeffizienz am schlechtesten abschneidet.

Dies betrifft 25% der bestehenden Häuser. Darüber hinaus erhalten alle Sanierer eine mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von bis zu 15%. Berücksichtigt man diese Zinsvergünstigung, liegt die Förderung rechnerisch also bei maximal 45%.

Ein Beispiel: Bei förderfähigen Kosten der Gesamtsanierung von maximal 150.000 liegt die maximale Fördersumme künftig bei 67.500 Euro. Bislang erhielten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bis zu 75.000 Euro.


Energieberatung wird weniger belohnt

Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts nicht mehr überall einem Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten. Ihn gibt es nur noch bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, dem Einbau von Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik sowie bei der Heizungsoptimierung. Beim Kauf neuer Heizungen gibt es diesen Förderzuschlag nicht mehr.


Neuaufteilung zwischen Bafa und KfW

Künftig ist das Bundesamt Bafa für die Einzelmaßnahmenförderung zuständig, die Förderbank KfW für Anträge auf Gesamtsanierungen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen über Kredite gibt es nicht mehr. Die Förderung von Gesamtsanierungen wurde auf Kredite mit Tilgungszuschüssen umgestellt, bislang waren hier auch reine Zuschüsse möglich.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.


Zukunft Altbau informiert Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern und Gebäuden neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.

 

Zukunft Altbau
KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH
Gutenbergstraße 76
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 489825-0
Telefax: 0711 489825-20
E-Mail: info@zukunftaltbau.de
Internet: www.zukunftaltbau.de

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