• 09.08.2023

VPB warnt – Baulaien nicht für Altlasten alleine verantwortlich machen

Bei der Schadstoffbeseitigung in Bestandsbauten sind auch die Hersteller gefragt

Der Kauf einer gebrauchten Immobilie folgt der Idee der Nachhaltigkeit. Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, trägt dazu bei, dass keine zusätzliche Fläche versiegelt wird. Auch im Hinblick auf die im Gebäude verbauten Baustoffe, die meist mit hohem Energieaufwand hergestellt wurden, ist der Erhalt alter Bausubstanz sinnvoll.

Doch was ist, wenn diese Baustoffe Schadstoffe enthalten? Experten sind bei Häusern, deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, meist vorsichtig, wegen einer möglichen Schadstoffbelastung bis hin in Fugenstoffen und Klebern. Gute Beratung ist deshalb im Vorfeld eines Kaufs oder Umbaus wichtig, wenn man gesund und nachhaltig wohnen will.

Der VPB schlägt jetzt Alarm, denn für Baulaien ergeben sich unabsehbar teure Konsequenzen, wenn eine Reform der Gefahrstoffverordnung so umgesetzt wird, wie sie momentan vom Gesetzgeber angedacht ist, so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren:
»Die Anstrengungen, unsere Gebäude gesünder und sparsamer zu machen, unterstützen wir natürlich und private Bauherren selbst haben größtes Interesse daran, schadstofffrei und nachhaltig zu wohnen. Nicht akzeptabel ist, dass nun ausgerechnet die privaten Bauherren als Laien und schwächstes Glied in der Kette alleine für die Altlasten der vergangenen Jahrzehnte bezahlen sollen.«

Nach dem Entwurf des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sollen wirklich sämtliche Arbeiten – also nicht nur Sanierungsarbeiten – an allen Bestandsgebäuden aus diesen Baujahren nämlich auch ohne konkreten Verdacht entweder immens aufwendig und teuer unter kompletten Asbestschutzmaßnahmen samt Abfallentsorgung als Sondermüll durchgeführt werden oder es müssen von Sachverständigen aufwendige Messungen durchgeführt werden, um eine Asbestbelastungsfreiheit nachzuweisen.

Doch sind diese Sachverständigen knapp und die Messungen in der Regel sehr teuer. Und ob diese Freimessungen dann auch abfallrechtlichen Anforderungen genügen, ist ebenfalls noch nicht endgültig geklärt.

Das größte Problem liegt jedoch in der Aufteilung von Verantwortung und Kosten: Bezahlen und verantworten sollen dies alles die privaten Bauherren selbst, also Baulaien, die einen Großteil ihrer Ersparnisse einsetzen, um für das mietfreie Wohnen im Alter vorzusorgen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.

Ist die Freimessung zu teuer oder zeitnah kein Sachverständiger zur Hand, zwänge die geplante neue Rechtslage dazu, dass auch unbelastete Baustoffe aufwendig als Sondermüll auf speziellen Deponien mit knappem Platz entsorgt werden müssen. Hier besteht die Gefahr erheblicher Kostensteigerungen, ohne mehr Gesundheitsschutz erreicht zu haben.

Die Untersuchung auf Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK und andere sowie deren fachgerechte Entsorgung ist notwendig im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit aller, die diesen Stoffen ausgesetzt sein können. Das betrifft nicht nur selbstnutzende Gebäudeeigentümer oder Mieter und nicht nur die mit den belasteten Bauteilen hantierenden Beschäftigten in Handwerk und Baugewerbe. Auch Arbeiter, Büroangestellte, Hausmeister, selbst Heimwerker sind gleichermaßen vom Risiko betroffen.

Dieses Kosten- und Haftungsrisiko dann alleine den heutigen Besitzern und Käufern und damit auch Baulaien aufzubürden, geht jedoch komplett am Ziel vorbei. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zu ihrer Bewältigung einer entsprechenden Schadstoffvorerkundungs- und -sanierungsförderung bedarf.


Über den VPB

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.

 

Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
Telefon: 030 278901-0
Telefax: 030 278901-11
E-Mail: info@vpb.de
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