Der DGNB danke ich herzlich für Ihre Stellungnahme und freue mich über die Gelegenheit zu einem fachlichen Austausch innerhalb der Bauen+ Community. Aus meiner Sicht gibt es der DGNB-Stellungnahme im Prinzip nicht viel hinzuzufügen.
Die Stellungnahme macht nochmals deutlich, dass die beiden zugrunde liegenden Fachgebiete der Akustik – Bauakustik (Schallschutz zu fremden Aufenthaltsräumen) und Raumakustik (akustische Qualität innerhalb eines Raumes, insbesondere Reduzierung der »Halligkeit«) – besonders komplexe Teilaufgaben innerhalb das DGNB Zertifizierungssystems sind.
Es sei der DGNB daher empfohlen, eine Vereinfachung bei der Betrachtung zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung des DEGA-Schallschutzausweises, die aufwendig ist und ständigen Änderungen unterliegt, wie auch die DGNB-Stellungnahme zeigt. Zudem bezieht sich der Schallschutzausweis auf Raumnutzungen, die sich im Laufe der Lebensdauer eines Gebäudes ändern können. So muss ein Schlafraum nicht über 50 Jahre ein Schlafraum bleiben.
Zur Vereinfachung ist zu empfehlen, durch einen sachkundigen Planer oder eine sachkundige Planerin ein Schallschutzkonzept und ein raumakustisches Konzept aufzustellen. Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schallschutz (DIN 4109-1) kann hinsichtlich der Nachhaltigkeit als Mindestanforderung gelten.
Diese sollte durch bauakustische Messung an den besonders kritischen Stellen (Detailpunkten) überprüft werden. Diese sind u.a.
Erhöhte Aufmerksamkeit ist bei Umnutzungen von Bestandsgebäuden erforderlich, da insbesondere die vorhandene Trittschalldämmung nachträglich nur aufwendig verbessert werden kann, z.B. zwischen neu ausgebautem Dachgeschoss und vormals oberstem Geschoss.
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