BAUEN+ 4/2022

Gebäudetechnik/Mauerwerk

Abbildung zum Fachartikel »Tragfähigkeit von Drahtankern in gelochten Mauersteinen«
Auszugversuch mit 2-Stein-Probekörpern gemäß DIN EN 846-5 (© Schack et al.)

Tobias Schack, Ludger Lohaus, Holger Höveling, Peter Thiessen


Tragfähigkeit von Drahtankern in gelochten Mauersteinen

Einfluss der Ankerpositionierung zur Lochanordnung


Die Verbindung zwischen Verblend- und Hintermauerschale von zweischaligem Mauerwerk zur Aufnahme der Lasten aus Windsog und -druck kann gemäß DIN EN 1996-1-1 [1] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [2] über Drahtanker sichergestellt werden. Bei Verwendung von Mauersteinen mit Lochung kann die Positionierung der Drahtanker zur Lochanordnung einen großen Einfluss auf die Tragfähigkeit der Anker haben.

Im Vergleich zur Verwendung bei Vollsteinen sind verminderte Tragfähigkeiten insbesondere dann zu erwarten, wenn die Drahtanker im Lochbereich selbst oder in direkter Nähe positioniert werden.


In Deutschland wird zweischaliges Mauerwerk gemäß DIN EN 1996-1-1 [1] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [2] und DIN EN 1996-2/NA [3] hergestellt. Dabei kommen u.a. Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 [4] sowie Hohlblocksteine aus Beton nach DIN EN 771-3 [5] mit den zusätzlichen Verwendungsregeln nach DIN 20000-402 [6] bzw. DIN 20000-403 [7] zur Anwendung.

Bei der zweischaligen Bauweise werden zur Verankerung der Verblend- mit der Hintermauerschale häufig Luftschichtanker als Drahtanker verwendet. Werden sowohl die Hinter- als auch die Verblendmauerschale im Dickbettverfahren mit Normalmauermörtel hergestellt, können zur Verankerung der beiden Schalen Drahtanker mit L-Haken als Luftschichtanker verwendet werden.

Dieser Fall wird in DIN EN 1996-1-1 gemeinsam mit DIN EN 1996-1-1/NA mit definierten Randbedingungen beschrieben und kann als Standardbauweise angewendet werden. Der Einbau der Drahtanker im Standardfall mit den zugehörigen Grenzabständen ist in DIN EN 1996-1-1/NA geregelt (vgl. Abb. 1).

Weichen Form und Maße der Drahtanker oder andere Randbedingungen von den festgelegten Anforderungen der Norm ab, so müssen Luftschichtanker auf Grundlage einer Allgemeinen Bauartgenehmigung verwendet werden. Bereits in der Vorgängernorm DIN 1053-1 [8] waren vergleichbare Anforderungen zur Anwendung von Drahtankern angegeben.

Dort war zusätzlich der Hinweis enthalten, dass bei einer vergleichbaren, nicht der Norm entsprechenden Drahtankervariante eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1,0 kN je Drahtanker bei 1,0 mm Schlupf nachgewiesen werden muss. Gegebenenfalls ist bei Unterschreitung des Mindestwerts die Anzahl der Drahtanker entsprechend zu erhöhen.

Neben Vollsteinen werden in Deutschland vorwiegend gelochte Steine der Gruppe 2 gemäß DIN EN 1996-1-1 verwendet. Die Grenzen der Lochung und der verbleibenden Stegdicken sind dabei für die einzelnen Steinarten relativ weit gefasst. Bei Kalksandlochsteinen sowie Kalksandhohlblocksteinen und bei Hohlblöcken aus Normal- oder Leichtbeton sind, je nachdem wie weit aus der darüber versetzten Steinschicht Löcher über den Ankern liegen, verringerte Auszugswerte gegenüber Vollsteinen bzw. Vollblöcken zu erwarten.

In diesem Beitrag werden Ergebnisse ausgiebiger Versuchsserien vorgestellt und diskutiert, um die Tragfähigkeit von Drahtankern mit L-Haken insbesondere hinsichtlich Lochanordnung und Positionierung der Drahtanker zum Loch sowie der Steinart (Kalksandstein, Hohlblöcke aus Beton bzw. Leichtbeton) zu bewerten. Mauerziegel waren nicht Bestandteil der Versuchsserien, sodass eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf diese Steinart einer gesonderten Betrachtung bedürfte.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Juli-Ausgabe der Bauen+ lesen.  
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.


Link

 

NEWSLETTER

Der Newsletter für Energie, Brandschutz, Bauakustik und Gebäudetechnik informiert Sie alle zwei Wochen über branchenspezifische Nachrichten und Entwicklungen.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang