BAUEN+ 4/2020

Energie/Solaranlagen

© AIBau

Ralf Spilker, Géraldine Liebert


Sonnenenergie gewinnen und Regensicherheit erhalten

Häufige Fehler und deren Vermeidbarkeit anhand typischer Schadensfälle


In einigen Fällen führt der Einbau von Solaranlagen zu Mängelstreitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, selten auch zu schwerwiegenden Bauschäden. Das Regelwerk hat sich nur zögerlich angepasst, was Anlass war, häufi ge Fehler und deren Vermeidbarkeit anhand typischer Schadensfälle darzustellen und aufzubereiten [1]. Die Fallbeispiele wurden auf der Basis einer nicht repräsentativen Umfrage unter zumeist öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die ihre Begutachtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, zusammengestellt.


Die Autoren des Forschungsberichts »Solaranlagen auf geneigten Dachflächen im Gebäudebestand« [1] gehen von einer Zahl von schätzungsweise 2,4 Mio. Solaranlagen auf geneigten Dächern in Deutschland aus, die in den Jahren 2008 bis 2017 erstellt wurden. Die Schadensquote wird auf unter 0,5% geschätzt, ist also erfreulicherweise relativ gering. Die Erfahrungen sind vereinzelt von verschiedenen Verbänden in einzelne Fachregeln eingearbeitet worden. Ein durchgängiges, umfassendes Regelwerk für die Schnittstelle zwischen Solartechnik, Dachtechnik und Statik gibt es aber nicht.

Die aufgetretenen Fehler unterscheiden sich je nach Art der Deckung und des Einbaus. Im Bericht [1] wurden die Fälle entsprechend kategorisiert. Im Gegensatz zu Flachdächern, die in jedem Fall »wasserdicht« sein müssen, spricht man bei geneigten Dächern von der »Regensicherheit«, die die Deckmaterialien gewährleisten müssen.

Natürlich sollte auch bei geneigten Dächern kein Wasser in den Raum unter der Dachfläche eindringen, weshalb insbesondere unter den kleinteiligen Deckmaterialien eine zweite Entwässerungsebene (z.B. eine Unterdeckbahn) eingebaut wird, die das Wasser, das bei extremen Wetterlagen zwischen die Fugen und Überfalzungen der Deckung eingetrieben wird, abführen kann. Auch entstehendes Kondensat kann dann nicht zu Schäden führen. Diese zweite Entwässerungsebene wird im Regelwerk der Dachdecker als »Zusatzmaßnahme« bezeichnet.

Die Montage von Solarelementen beeinträchtigt in der Regel die Regensicherheit. Ob es dabei zum Schaden kommt, ist davon abhängig, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Dachaufbaus davon betroffen ist, also ob z.B. die Funktion der Zusatzmaßnahme schon vorher vermindert war oder die Mindestdachneigung – die sogenannte »Regeldachneigung«, die für jedes Deckmaterial in den Fachregeln festgelegt ist – bereits unterschritten war.

Entsprechende Festlegungen in den Fachregeln sind im Forschungsbericht [1] übersichtlich dargestellt. Vor der Montage einer Solaranlage sollte durch eine fachliche Einschätzung überprüft werden, ob die vorhandene Eindeckung regelgerecht bzw. fehlerfrei ist und die statischen Voraussetzungen für eine Montage zusätzlicher Lasten gegeben sind (Abb. 1 und 2).


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