BAUEN+ 1/2021

Geräuschimmissionen

© Birger Gigla

Birger Gigla


Neuerungen in der Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen im Hochbau

DIN 45680: Vergleich zwischen der Fassung 1997 und dem Neuentwurf 2020


Tieffrequente Geräuschimmissionen entstehen in Wohngebäuden durch gebäudetechnische Systeme oder nachbarschaftliche Geräusche. Sie können auch aus der Umgebung auf schutzbedürftige Räume einwirken, z.B. durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Für betroffene Personen entsteht hierdurch eine belastende Situation, selbst dann, wenn die Anhaltsgrenzwerte bei Messungen nicht überschritten werden. Die derzeit anzuwendenden Wahrnehmungsschwellen sind umstritten. Daher schlägt ein Neuentwurf der Norm DIN 45680 erstmalig ein Beurteilungsverfahren ohne Vergleich mit einer »Hörschwelle« vor. Der folgende Beitrag berichtet über den aktuellen Stand.

Bauakustische Grundlagen

Tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz wird nicht von den sonst üblichen Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau erfasst, vgl. DIN 4109-1:2018. Hintergrund sind die im Vergleich zu üblichen Wohnraumabmessungen sehr großen Schallwellenlängen von z. B. 17 m bei 20 Hz. In der Praxis wird für derartig große Wellenlängen eine präzise bauakustische Beschreibung der Bauteilschalldämmung als nicht möglich angesehen.

Tieffrequente Geräuschemissionen entstehen bei unzureichender Entkopplung körperschallabstrahlender Anlagen. Physikalische Ursache sind rotierende Massen, Elektromotoren, Verdichtung von Gasen (Ventilatoren, Pumpen) oder Verbrennungsvorgänge. Die hierbei entstehenden Schwingungen werden in angrenzende Bauteile oder in den Baugrund übertragen und als wahrnehmbare Vibrationen und Körperschall weitergeleitet. Die Emissionsquellen können innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes liegen, siehe Abb. 1. Bei Emissionsquellen außerhalb des Gebäudes ist zu unterscheiden, ob sie baulich verbunden oder räumlich getrennt sind.

Beispiele für externe tieffrequente Geräuschquellen sind Blockheizkraftwerke, Luftwärmepumpen, Gasturbinen oder Entlüftungsanlagen. Von außen einwirkende Schwingungen werden im Bauwesen auch als Erschütterungen bezeichnet. Dieser Begriff soll auf eine mögliche belästigende Wirkung hinweisen.

Die Störwirkung tieffrequenter Emissionen steigt bei nächtlichem Betrieb und mit zunehmender Nähe zu Wohngebieten. In unmittelbarer Nachbarschaft von Wohngebäuden ist eine besondere Sorgfalt bei der Vermeidung tieffrequenter Geräuschimmissionen erforderlich. Geeignete Gebäude erleichtern die Minimierung des übertragenen Körperschalls (Abb. 2).

Bei weiter fortschreitender Dezentralisierung der Energieversorgung ist mit zunehmenden Störungen durch tieffrequente Schallquellen in Wohngebieten zu rechnen, insbesondere bei kleineren Anlagen und unerfahrenen Betreibern. Tieffrequente Emissionen innerhalb des Gebäudes können durch alle haustechnischen Systeme hervorgerufen werden. Ohne schalltechnische Entkopplung und Dämpfung breiten sie sich im Tragwerk gut aus und werden auch an weiter entfernten Stellen als Luftschall abgestrahlt.

Typisches Beispiel ist eine neue Wärmepumpe in einem 1960er-Jahre-Wohnungsbau mit bauzeitlich geringer Schalldämmung. Tieffrequenter Schall tritt häufig bei den folgenden Anlagenarten auf: 

  • Heizungs- und Warmwasseranlagen,
  • Kompressoren (z.B. in Luft-Wasser-Wärmepumpen),
  • Brenner in Verbindung mit Heizungsanlagen (Abb. 3),
  • Ventilatoren mit tieffrequenten Einzeltönen,
  • Aufzugsanlagen.


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