BAUEN+ 1/2020

Aussenwandabdichtung

Abb. 1: Exemplarische Schadensfeststellung: Ablösung im Bereich »unterer Übergang«, Schlempe haftet an Rückseite des abziehbaren PMBC-Materials

Martin Kneißl, Herbert Gottschalk


Keine anerkannte Regel der Technik?

Urteil stellt verbreitetes Abdichtungsverfahren infrage


Die Außenwandabdichtung mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC – Polymer Modified Bitumenous Coating) und Anschluss an WU-Betonbodenplatten ist ein gängiges Verfahren, das die Abdichtungsnorm erfüllt. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil entspricht es jedoch für den Lastfall »aufstauendes Sickerwasser« nicht den anerkannten Regeln der Technik. TÜV-SÜD-Experten warnen vor möglichen Folgen, auch weil das Urteil indirekt Klebeverbindungen generell infrage stellt – mit Auswirkungen auf die Baukosten.


Zum Fall eines Gebäudes mit Wassereintrag in den Keller sprach das Oberlandesgericht Hamm am 14.08.2019 ein Urteil (12 U 73/18, nicht rechtskräftig) mit den folgenden Leitsätzen:

  1. Die Außenwandabdichtung mittels Kombinationslösung aus WU-Bodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung entspricht für den Wasserlastfall aufstauendes Sickerwasser – trotz Konformität mit den Regelungen der DIN 18195-6 bzw. DIN 18533 – nicht den anerkannten Regeln der Technik.
  2. Die von der Regelung der vorgenannten DIN ausgehende Vermutungswirkung sieht der Senat insbesondere aufgrund der Vielzahl an aufgetretenen Schadensfällen als widerlegt an.

Fachleute kritisieren vor allem, dass der gerichtlich beauftragte Sachverständige nicht die eigentliche Schadensursache untersucht hat. Stattdessen beurteilte er die Konstruktionsart generell nicht als anerkannte Regel der Technik. Mittlerweile wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht. Die Verunsicherung der Betroffenen bleibt allerdings bestehen. Für sie kann man vorwegnehmend betonen:

Auf der sicheren Seite ist, wer die Schlämme (auch Schlempe oder Sinterschicht) mechanisch abträgt und so gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugt. Detaillierte Untersuchungen zeigten schon vor 15 Jahren: Wasser tritt in der Regel an Loslösungen der Schlämme ein – auf der Stirnseite bzw. der Oberseite der Stahlbetonbodenplatten. Richtlinien und Normung wurden seit 2010 dahingehend angepasst.


Schadensbild und Schadensursache

Es ist unstrittig, dass es bei Außenwandabdichtungen mit Kombinationslösung bei über einen relativ langen Zeitraum anstauendem Sickerwasser / anstehendem Wasser in der weiter zurückliegenden Vergangenheit zu vergleichsweise vielen Wasserschäden kam. Konkretisiert werden muss, dass der weit überwiegende Teil dieser Schäden auf einen inzwischen erkannten und bewiesenen Fehler zurückzuführen ist.

Fachleute mussten im Zuge von Schadensbeurteilungen nach dem Freilegen der Anschlüsse im Erdreich immer wieder feststellen, dass sich die Klebeverbindung zwischen der WU-Bodenplatte und der PMBC-Abdichtung gelöst hatte – wenn der Bereich der Bodenplatte längere Zeit durch aufstauendes Sickerwasser oder drückendes Wasser belastet war.


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