BAUEN+ 1/2025

Brandschutz/Experteninterview

Interviewpartner Ronny Hofmann, Stadtbrandmeister in Schleiz/Thüringen
Interviewpartner Ronny Hofmann, Stadtbrandmeister in Schleiz/Thüringen (© Feuerwehr Schleiz)

Experteninterview


Herausforderungen und Lösungen für den Brandschutz von Schloss Burgk

Ronny Hofmann, Stadtbrandmeister in Schleiz/Thüringen im Gespräch mit Bauen+


Im Interview erklärt Ronny Hofmann, Stadtbrandmeister von Schleiz in Thüringen, wie die Freiwillige Feuerwehr trotz begrenzter Löschwasservorräte und logistischer Herausforderungen den Brandschutz in der ländlichen Region im Saale-Orla-Kreis sicherstellt. Besondere Anforderungen an die Einsatzkräfte stellt der historische Komplex Schloss Burgk, ein UNESCO-Weltkulturerbe. Der Stadtbrandmeister erläutert, wie die Feuerwehr trotz fehlender zusätzlicher Löschwasserbehälter auf mögliche Brände vorbereitet ist und welche Lösungen für eine sichere Wasserversorgung gefunden wurden.

Bauen+: Herr Hofmann, Sie sind der Stadtbrandmeister in Schleiz, der Kreisstadt des Saale-Orla-Kreises im Südosten Thüringens. Welche Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes sind damit verbunden?
Ronny Hofmann: Als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Schleiz gehört zu meinen Aufgaben gemäß § 15 ThürBKG (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz) unter anderem die Beratung des Bürgermeisters in allen Fragen des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe sowie im Brandund Katastrophenfall der Schutz der eingesetzten Personen.

 

Bauen+: Im Artikel »Effizientes Bereitstellen von Löschwasser nach DIN 14230« in dieser Ausgabe geht es im zweiten Beispiel um Burgk, einen kleinen Ort in Ihrer Zuständigkeit. Reichen dort 100 m3 Löschwasser aus, und wer hat den Bau des unterirdischen Behälters bezahlt?
Ronny Hofmann: In Gebieten mit einer niedrigen, in der Regel frei stehenden Bebauung darf der Löschwasservorrat von keinem bewohnten Gebäude weiter als 300 m entfernt sein. Das ist für Burgk gewährleistet, auch für das Schloss – nur die Löschwassermenge reicht für das historische Gebäude nicht. Die Lage des Behälters im Ort wurde entsprechend gewählt. Grundlage zur Bestimmung der Wassermenge ist die Tragkraftspritze TS 8 mit einer Nennförderleistung von 800 l pro Minute, das sind 48 m3 in der Stunde, bei 8 bar und geodätischer Ansaughöhe von 3 m. Deren Leistung muss zwei Stunden lang möglich sein, so die bundesweit einheitliche Regelung laut Arbeitsblatt DVGW W 405. Daher brauchen wir mindestens 96 m3 für den sogenannten Grundschutz. In diesem Fall ist die Gemeinde nach den Feuerschutzgesetzen für die Bereitstellung von Löschwasser verantwortlich. Sie hatte den Bau des Behälters in Auftrag gegeben.


Das ganze Interview können Sie in der Januar-Ausgabe der Bauen+ lesen.
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