• 14.02.2020

Premiere für neue FPD-Richtlinie

Die Deutsche Bauchemie hat erstmals die »Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)« – FPD-Richtlinie – veröffentlicht.

Darin werden die flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen als eigenständige Produktgruppe zur Abdichtung von erdberührten Bauwerken und Behältern vorgestellt und ihre Verarbeitung in den verschiedenen Anwendungsbereichen beschrieben. Inhaltlich haben sich die Autoren der 56-seitigen Richtlinie an den Vorgaben der nationalen Normen DIN 18533 und DIN 18535 orientiert, auch wenn die FPD bisher darin normativ nicht geregelt sind.

Die flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen sind erstmalig bauordnungsrechtlich in der Ausgabe 2019-1 der MVV TB unter der Nummer C 3.26 erfasst. Für die Verwendung in bauaufsichtlich geregelten Anwendungsbereichen benötigen die FPD als Verwendbarkeitsnachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) auf Basis der Prüfgrundsätze PG-MDS/FPD.

In Teil A der FPD-Richtlinie werden die Grundlagen für die Planung und Ausführung der Abdichtungsbauweise mit FPD erläutert. Dieser Teil enthält auch die Stoffbeschreibung und die Anforderungen an FPD. Er richtet sich in erster Linie an den Planer, während in Teil B detaillierte Verarbeitungshinweise zur Abdichtung mit FPD, einschließlich Informationen zur Qualitätssicherung und Dokumentation, gegeben werden. Teil C geht auf die Ausführung von Abdichtungen im Bestand mit FPD ein. Abgerundet wird die Richtlinie mit Anhängen zur vertragsrechtlichen Vereinbarung, zu den relevanten Normen und Regelwerken sowie durch ein Glossar und ein Formblatt zur Dokumentation für die Herstellung von Abdichtungen mit FPD.

Die neue FPD-Richtlinie (1. Ausgabe, Februar 2020) steht als kostenloser PDF-Download über die Internetseite der Deutschen Bauchemie zur Verfügung. Auch das zugehörige Formblatt »Dokumentation«, in dem alle relevanten Informationen über die Herstellung von Abdichtungen mit einer FPD elektronisch festgehalten werden können, ist als separate PDF-Datei kostenfrei erhältlich. Gedruckte Exemplare der FPD-Richtlinie können über den Bestellshop der Deutschen Bauchemie gegen eine Schutzgebühr von 3,- € pro Stück (zzgl. Versandkosten) geordert werden.

Die Deutsche Bauchemie repräsentiert als Industrieverband die gesamte bauchemische Branche in Deutschland. Das Spektrum der derzeit rund 130 Mitgliedsunternehmen reicht vom kleinen und mittelständischen Spezialbetrieb bis zum weltweit operierenden Konzern. Mit rund 8,5 Milliarden Euro Jahresumsatz und rund 32.000 Mitarbeitern erwirtschaften diese Unternehmen die Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa ein Viertel des Weltmarktes. Unter dem Dach des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) vertritt die Deutsche Bauchemie die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen, inklusive der deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne, gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien.

 

Deutsche Bauchemie e.V.
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