BAUEN+ 1/2022

Experteninterview

Abbildung zum Experteninterview »Es wird jeweils ein signifikanter Prozentsatz an Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten als Stichprobe gezogen«
nterviewpartnerin Anja Rogsch, Referatsleiterin Wärmedämm-Verbundsysteme, GEG-Registrierstelle beim DIBt (© DIBt)


Experteninterview Anja Rogsch

»Es wird jeweils ein signifikanter Prozentsatz an Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten als Stichprobe gezogen«


Seit 2013 ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) durch die Gesetzgebung beauftragt, Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen zu registrieren. Zusätzlich werden vom DIBt jährlich 20 000 bis 35 000 stichprobenartige Kontrollen der Energieausweise durchgeführt.

Im Interview mit Anja Rogsch, Referatsleiterin Wärmedämm-Verbundsysteme, GEG-Registrierstelle beim DIBt, spricht Klaus-Jürgen Edelhäuser über die Stichproben und die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Bauen+: Als Aussteller von Energieausweisen muss ich diese registrieren lassen. Hierfür muss ich bei der GEG-Registrierstelle beim DIBt ein »Konto« anlegen, über das dann Registriernummern für Energieausweise und Klimainspektionsberichte kostenpflichtig abgerufen werden können. Wenn ich einen Energieausweis ausstelle, kommt es hin und wieder vor, dass ich die Mitteilung erhalte, ein bestimmter registrierter Energieausweis wurde zur Stichprobenkontrolle ausgewählt. Was passiert da eigentlich?

Anja Rogsch: Dem DIBt wurde bereits im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 die Aufgabe übertragen, alle ab 1. Mai 2014 auf der Grundlage der EnEV 2013 ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen zu registrieren. Zudem wurde das Institut mit der Aufgabe betraut, Stichprobenkontrollen von allen Ausweisen auf der sogenannten Stufe 1 und ggf. Stufe 2 durchzuführen, sofern dies elektronisch möglich ist.

Am 1. November 2020 wurde die EnEV durch das »Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden« (kurz Gebäudeenergiegesetz – GEG) abgelöst, wobei die an das DIBt bereits übertragenen Aufgaben fortgeführt werden. Geregelt ist das in EnEV § 30 bzw. GEG § 114.

Für die Registrierung der Ausweise wurde beim DIBt die EnEV- bzw. inzwischen die GEG-Registrierstelle eingerichtet. Über dieses Online-Portal können Aussteller Registriernummern für Energieausweise und für Inspektionsberichte für Klimaanlagen kostenpflichtig anfordern.

Im Rahmen der elektronisch durchführbaren Stichprobenkontrollen erfolgt die Strichprobenziehung automatisiert und per Zufall. Sobald ein registrierter Energieausweis in die stichprobenartige Kontrolle gelost wurde, wird der Aussteller per E-Mail aufgefordert, zu dem Energieausweis die sogenannte »XML-Kontrolldatei« hochzuladen. Diese wird in der Regel von der verwendeten Software automatisiert erstellt. Das Schema, nach dem die Dateien zu erstellen sind, ist auf der Website des DIBt einsehbar.

 
Das ganze Interview können Sie in der Januar-Ausgabe der Bauen+ lesen.  
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