BAUEN+ 5/2019

Metastudie Energieeffizienz


Angelika Lückert, Sabine Erdmann


Energieeffizienz in Neubau und Bestand

Wie wirtschaftlich sind die verschiedenen Maßnahmen?


Das Thema der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf energieeffiziente Baumaßnahmen ist von hoher Brisanz. Besonders vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz ist eine Auseinandersetzung mit der Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich. In einer Vielzahl an Veröffentlichungen und in zahlreichen Diskussionen auf Fachtagungen wird dieses Thema auf unterschiedlichste Weise untersucht. Insbesondere aus Sicht privater Bauherren ist für eine fundierte Entscheidungsfindung bei der großen Anzahl der Publikationen zu diesem Thema eine Orientierung und Einordnung der Ergebnisse notwendig.

Dieser Artikel liefert zentrale Inhalte einer Metastudie des Fraunhofer- Informationszentrums Raum und Bau IRB, die sich mit eben dieser Einordnung der Veröffentlichungen zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren beschäftigt. Dabei sind für eine differenzierte Einschätzung die Themen Gesetzeslage, Wirtschaftlichkeit, Ausgangslage und Vorgehensweise von zentraler Bedeutung, weshalb nachfolgend wesentliche Inhalte kurz dargestellt werden.


Gesetzlicher Rahmen – Endspurt beim neuen GEG

Das Energiesparrecht für Gebäude wird zurzeit umfassend novelliert. Im geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Nach dem neuesten Referentenentwurf des GEG, den die beiden verantwortlichen Ministerien (BMWi und BMI) nun vorgelegt haben (Stand 28.05.2019), gelten weiterhin die energetischen Anforderungen der EnEV 2016. Gegenüber dem ersten Entwurf vom Januar 2017 gibt es nur leichte Veränderungen, so entfällt die Innovationsklausel zum alternativen Nachweis der Anforderungen an Treibhausgasemissionen. Seit November 2018 lief die Ressortabstimmung des Entwurfs zwischen den Ressorts Wirtschaft, Bau und Umwelt. Am 29.05.2019 ging der Entwurf zur Konsultation an die Verbände und Bundesländer.

Die erwartete Verschärfung der energetischen Vorgaben für alle Neubauten auf einen KfW-55-Standard wurde nicht umgesetzt. Damit soll, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, ein Kostenanstieg beim Bauen vermieden und das Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, unterstützt werden. Nach einem Antrag des Landes NRW soll im GEG unter den Zielen auch das bezahlbare Bauen und Wohnen verankert werden.

Mit dem GEG sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zum Niedrigstenergiegebäude (Nearly zero-energy building [NZEB]) für alle Neubauten, öffentlich wie privat, umgesetzt werden. Neu sind die Anrechnung gebäudenah erzeugter Energie, z.B. aus Solaranlagen, und eine Innovationsklausel, mittels derer die Neubau- und Sanierungsanforderungen alternativ auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums erfüllt werden können.

Unverändert sind dagegen die Bewertung anhand theoretischer Referenzgebäude sowie die primärenergetischen und wärmeschutztechnischen Anforderungen.

Für energetische Modernisierungen wird formuliert, welche Bedingungen für die Erteilung von Fördermitteln gegeben sein und welche energetischen Anforderungen bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Dabei werden die bisherigen Regelungen der EnEV und des EEWärmeG inhaltlich unverändert übernommen.

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