Mit der konjunkturell bedingt sehr hohen Bautätigkeit nehmen Beschwerden aus der Bevölkerung über die Geräuschimmissionen von Baustellen derzeit zu. Dies betrifft insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene und langandauernde Bauvorhaben in Städten, z.B. Infrastrukturprojekte oder neue Wohnquartiere. Baulärm wird nach der »AVV Baulärm« aus dem Jahr 1970 beurteilt. Diese Verwaltungsvorschrift ist fast 50 Jahre alt und wird der Beurteilung heutiger Bautätigkeit nicht mehr vollständig gerecht. Der folgende Beitrag informiert über den aktuellen Stand bei der Beurteilung von Baulärm.
In der Bevölkerung besteht eine grundsätzliche Akzeptanz gegenüber Baulärm, da die Belästigung zeitlich begrenzt ist und die Baumaßnahme im Regelfall als erforderlich angesehen wird, z.B. bei der Erneuerung von Infrastruktur und der Instandsetzung von Gebäuden. Nachdem in den 2000er- Jahren Investitionen in Baumaßnahmen zurückgestellt wurden, hat die Bautätigkeit in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hierdurch ist die Anzahl der Baustellen und damit auch die Belästigungswirkung angestiegen.
Konfliktpotenzial entsteht insbesondere in den Städten: Infrastrukturmaßnahmen wie die Umlegung oder grundlegende Instandsetzung von Entwässerungskanälen, die Erneuerung des Straßenoberbaus oder Neuplanungen zur mobilitätsgerechteren Aufteilung der Straßenfläche unter den Verkehrsteilnehmern beschränken sich nicht auf wenige Wochen, sondern können sich in mehreren Abschnitten über Jahre hinziehen. In solchen Fällen versuchen Städte durch unterschiedliche Kommunikationsstrategien (z.B. Werbetafeln, Anwohnerbeteiligung, Kummertelefon) die Akzeptanz zu erhöhen (Abb. 1). Über die Werbung für Verständnis hinausgehend wird die Reduzierung von Baulärm bei Infrastrukturmaßnahmen in den Städten zunehmend bereits in der Planung berücksichtigt, um die Situation der Anwohner tatsächlich zu verbessern. Dies betrifft auch Verdrängungseffekte, wie die Verlagerung von Verkehr nach Straßensperrungen usw.
Gestiegener Bedarf an Wohnraum führt zur »Nachverdichtung« in den Städten und zur Durchführung von Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe vorhandener Gebäude. Besonders konfliktträchtig kann die Entwicklung neuer Stadtquartiere auf bislang weniger intensiv genutzten Flächen sein (Abb. 2). Die Baumaßnahmen können sich auch hier insgesamt über Jahre hinziehen. Bei Befürchtungen eines »nachteiligen« Strukturwandels (z.B. »Gentrifizierung«, Entfall vorhandener Grünflächen usw.) wird die neue Nachbarschaft von den Anwohnern nicht als Verbesserung angesehen, sodass auch der Baulärm weniger toleriert wird.
Baulärm hat immissionstechnisch ein sehr hohes Störpotential, da
Impulshaltige Geräusche sind Schallsignale mit kurzer Dauer und hohem, rasch ansteigendem Schalldruckpegel, die häufig ein Erschrecken des Hörers hervorrufen, insbesondere, wenn sie unvorhergesehen auftreten. Auf Baustellen betrifft dies z.B. Hammerschläge, plötzlich anlaufende Trennscheiben oder Bauschuttrutschen. Zur Warnung von Passanten vor impulshaltigem Baulärm werden in Nordamerika Hinweisschilder an Bauzäunen angebracht (Abb. 3).
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