Energetisch saniertes Haus in Stuttgart mit solarthermisch unterstüzter Heizung
Besonders Heizungen sind in diesem Jahr von gesetzlichen Neuerungen betroffen. Energetisch saniertes Haus in Stuttgart mit solarthermisch unterstüzter Heizung. (Foto: Bauer / Zukunft Altbau)
  • 09.07.2019

Was Hauseigentümer 2019 beachten müssen

Anforderungen an Effizienz von Heizungen steigen

Zukunft Altbau erklärt Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen bringen Hauseigentümern in diesem Jahr einige Änderungen: Seit dem 1. Januar 2019 gilt die bundesweite Verpflichtung, alle vor 1996 eingebauten Heizungsanlagen mit einem Energielabel zu versehen. Ist die Heizung bereits seit mindestens 1989 in Betrieb, muss sie meist sogar ganz ausgetauscht werden. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Ab 26. September 2019 wird eine weitere Änderung hinzukommen: Das EU-Energielabel für neue Heizkessel zeigt auf einer neuen Skala an, wie effizient das Gerät ist. Die neue Effizienzklasse A+++ kommt hinzu, zwei alte entfallen. Hintergrund der rechtlichen Neuerungen sind verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz und die Klimafreundlichkeit von Heizgeräten. Detaillierte Auskunft zu allen Änderungen erhalten Hauseigentümern von Gebäudeenergieberatern vor Ort.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 123333 oder per E-Mail. 

Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich werden durch die Heizung verursacht. Vor allem alte Heizgeräte arbeiten meist ineffizient, verursachen unnötige Betriebskosten und belasten das Klima. Wie effizient die eigene Heizung arbeitet, zeigt das Energie-Effizienzlabel für bestehende Heizkessel: Es veranschaulicht auf einer Skala von grün bis rot, wie sparsam das Gerät mit Energie umgeht. Das 2016 bundesweit eingeführte Effizienzlabel ist für Kessel in bestimmten Altersklassen verpflichtend. In diesem Jahr müssen alle Geräte damit versehen werden, die vor 1996 eingebaut wurden. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen bringen Schornsteinfeger das Etikett an den Anlagen an. Für Hauseigentümer entstehen keine Kosten. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Das Label weist Effizienzklassen von Klasse A++ bis E als Einstufung aus. Im September 2019 steht – wie beim Effizienzlabel für neue Heizungen – die Einführung der Klasse A+++ an. Beim Altlabel entfällt die schlechteste Klasse E. »Gehört die Heizung zur Effizienzklasse C oder D, sollten Hauseigentümer über einen Heizungstausch nachdenken«, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. »Neue Geräte nutzen effizientere Technik und sind klimafreundlicher. Wirtschaftlich kann sich ein Tausch schon ab einem Heizungsalter von 20 Jahren lohnen.«

Gesetzliche Forderung: Ü30-Heizungen austauschen

Ab einer Betriebsdauer von 30 Jahren muss der Heizkessel in der Regel ohnehin ersetzt werden. Das sieht die Energieeinsparverordnung EnEV vor. In diesem Jahr betrifft das Heizungen, die seit 1989 im Einsatz sind. Es bestehen jedoch Ausnahmen. So sind alle Heizkessel mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik von der Regelung befreit. Auch Hauseigentümer, die eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohnungen seit einschließlich 1. Februar 2002 selbst bewohnen, müssen der Forderung nicht nachkommen. Gab es einen Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002, beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre.

Ob eine Heizung jünger als 30 Jahre ist, können Eigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachsehen. »Wer sich nicht sicher ist, ob das Gerät unter die Austauschpflicht fällt, sollte Gebäudeenergieberater zurate ziehen. Sie erklären auch, was bei einem Heizungstausch zu beachten ist und welche ökologischen Heizungen sich eignen«, so Frank Hettler.

Neuerungen auch beim Energielabel für neue Heizungen

Auch für neue Heizungen gibt es in diesem Jahr eine gesetzliche Neuerung: Ab dem 26. September 2019 ändert sich das EU-Energielabel für Heizgeräte aufgrund verschärfter Anforderungen. Die Stufen des Labels, die die Effizienz der Geräte anzeigen, werden neu geordnet. Es entfallen die Stufen E bis G, neu hinzu kommt hingegen die Effizienzstufe A+++. Fachleute raten dazu, bei einem Heizungstausch auf Geräte mit den Stufen A+, A++ und A+++ umzusteigen. Sie nutzen besonders effiziente Techniken und erneuerbare Energien.

»Die neue Skala zeigt, dass die Effizienz von Heizgeräten an Bedeutung gewinnt«, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). »Dies soll auch so weitergehen: Die nächste Verschärfung ist 2021 oder 2022 zu erwarten«, so König. Anders als bei Elektrogeräten gibt das Label jedoch keinen Aufschluss über die Betriebskosten der Heizung. Hauseigentümer sollten zudem berücksichtigen, dass sich das Energielabel der Europäischen Union für neue Heizungen vom deutschen Energielabel für alte Heizungen unterscheidet. Beide Label haben jedoch das langfristige Ziel, die Effizienz im Heizungsbereich zu steigern und auf die Vorteile von Ökoheizungen hinzuweisen.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für eine qualifizierte und ganzheitliche Gebäudeenergieberatung. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenfrei. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH umgesetzt.

Ansprechpartner Zukunft Altbau

Ana Puls
Telefon: 0711 489825-13
E-Mail: ana.puls@zukunftaltbau.de

 

Zukunft Altbau
KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH
Gutenbergstraße 76
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 489825-0
Telefax: 0711 489825-20
E-Mail: info@zukunftaltbau.de
Internet: www.zukunftaltbau.de

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