Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise:
- Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt und unterscheidet dabei nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Berechnung: Aussteller setzen die neue Fassung der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) Ausgabe September 2018 ein.
- Photovoltaik: Die Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten kann auch anhand von gebäudenah erzeugtem Strom erfüllt werden.
- Informationsgespräch: Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss sich der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ggf. kostenfrei zum Energieausweis informieren.
- Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein und Kontrollstellen haben inzwischen interessante Erfahrungen zu Energieausweisen gesammelt.
Energieausweise für die Praxis – GEG 2020
Ausweise erstellen, lesen, nutzen und aushängen. Leitfaden für Energie-Experten, Eigentümer und Immobilienwirtschaft
Melita Tuschinski
2020, ca. 380 S., zahlr. Abb. u. Tab.
Softcover
ISBN 978-3-7388-0562-8 | € 44,-
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