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  • 06.12.2019

VPB: Rollstuhlrampen richtig bemessen

In jungen Jahren geht das vielleicht noch – ein paar Bretter hinlegen und den Kinderwagen mit Hauruck über die zwei Stufen am Eingang hochschieben. Mit einem Rollstuhl geht das nicht mehr. Sobald jemand im Haus wohnt und auf den Rollstuhl angewiesen ist, muss eine ordentliche Rollstuhlrampe gebaut werden. Und die darf nur eine Steigung von maximal sechs Prozent haben, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Nicht mehr, sonst muss jemand den Rollstuhl schieben, weil er kippen könnte.

Das heißt also: Zur Überwindung von Stufen vor der Haustür in Höhe von nur 36 Zentimetern muss die Rampe bei sechs Prozent Steigung sechs Meter lang sein. So viel Platz hat fast niemand im Vorgarten. Oft werden deshalb Podeste eingebaut, damit Betroffene aus eigener Kraft mit dem Rollstuhl ins Haus kommen.

Die Rollstuhlschräge muss also genau geplant werden. Der Eingang ist dabei nur einer von vielen Bereichen im Haus, in denen Barrieren systematisch vermieden oder später abgebaut werden müssen. Bauherren sollten sich rechtzeitig beraten lassen, welche Lösungen für sie geeignet sind. Hilfreich ist dabei das VPB-Einstiegspaket »70plus Barrierearm«.


Über den VPB

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.

 

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