Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Vorsitzender des BDB (© Martina Döbler)
Dipl.-Ing. Jörg Friemel (© Martina Döbler)
  • 23.04.2020

Solo-Selbstständige bei Soforthilfe benachteiligt

Rahmenbedingungen der Soforthilfe anpassen, Lücken schließen

Seit 30. März stehen dem Land Nordrhein-Westfalen die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen zur Verfügung. Das Land beeindruckt durch die Geschwindigkeit, mit der die Beiträge beantragt werden können. Probleme mit Betrugsversuchen, die ein zeitweises Aussetzen des Prozesses notwendig machen, konnten so nicht vorhergesehen werden und wurden behoben.

»Wir begrüßen die Soforthilfen sehr und sind beeindruckt, wie schnell das Land handelt«, lobt Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Vorsitzender des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband NRW und ergänzt: »Allerdings sehen wir mit Sorge, dass inzwischen Änderungen an den Modalitäten der Soforthilfe vorgenommen wurden, die Solo-Selbstständige stark benachteiligen. Hier drängen wir auf Nachbesserungen, damit es nicht zu einer Welle an Büropleiten kommt!«

Im Kern geht es um die zulässige Verwendung der Mittel: »Der entscheidende Passus, dass die Mittel bei Solo-Selbstständigen unter bestimmten Bedingungen auch zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen, wurde aus den Förderbedingungen entfernt«, erklärt Dipl.-Ing. Friederike Proff, Freischaffende Architektin mit kleinem Büro in Düsseldorf. Die Förderlogik zielt darauf ab, laufende Kosten aufzufangen und nicht, wegfallenden Umsatz zu kompensieren. Bei Solo-Selbstständigen aus dem Bereich der (Innen-)Architektur und des Ingenieurwesens ist der größte Posten meist das eigene Gehalt – Kosten für Geschäftsräume, Lager und Betriebsmittel fallen nicht an bzw. gering aus.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes verweist das Wirtschaftsministerium auf die Beantragung von Grundsicherung im Rahmen des ALG II, das bis zum 30.06.2020 unter vereinfachten Bedingungen ausgezahlt wird. »Das ist definitiv besser als nichts«, kommentiert Friederike Proff, »konterkariert aber den Anspruch der Landesregierung, insbesondere kleine Unternehmen vor der Pleite zu bewahren und die Bürokratie für Betroffene gering zu halten!«

Dass es einen alternativen Umgang mit den Mitteln geben kann, zeigt der Blick nach Baden-Württemberg. Dort kann der private Lebensunterhalt bis zu einer Höhe von 1180 € geltend gemacht werden. Auch Hamburg hat eine Lösung gefunden und zahlt Solo-Selbstständigen Pauschalen, für die man keinen Liquiditätsengpass aufgrund von Betriebsausgaben geltend machen muss. »Wir appellieren an die Landesregierung, die Problematik ernst zu nehmen und Alterativen zu prüfen! Einzelkämpferinnen und -kämpfer haben es hier sonst besonders schwer«, macht der Landesvorsitzende Jörg Friemel deutlich.


Ansprechpartnerin

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Landesgeschäftsführerin BDB.NRW
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Hintergrund

Der BDB.NRW, Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Landesverband NRW, vertritt als berufspolitischer Verband die Interessen von rund 2.400 freischaffenden und angestellten Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren. Landesverband und mehr als 30 Bezirksgruppen gestalten ein vielfältiges Vereinsleben und sind berufs- sowie gesellschaftspolitisch aktiv. Auf der Website des Verbandes kann die Liste der regionalen Vertreter des Verbandes eingesehen werden.

 

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