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  • 10.12.2020

Hilfsmittel für die Arbeit mit Gebäudeautomation

Kaum ein größeres Bauwerk kommt heute noch ohne Gebäudeautomation (GA) aus. Sie fördert die Effizienz und Transparenz von Abläufen und ermöglicht dynamisches Überwachen und Reagieren in Echtzeit. Die neue Richtlinie VDI 3814 Blatt 4.3 bietet konkrete Hilfs- und Arbeitsmittel für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen der Gebäudeautomation – von der Planung bis zur Übergabe und Dokumentation. Sie unterstützt bei der Beschreibung und Darstellung der Automationsaufgaben.


Neue Richtlinie VDI 3814 Blatt 4.3 unterstützt bei Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen der Gebäudeautomation

Der Einfluss der Gebäudeautomation ist mit den wachsenden technischen Möglichkeiten enorm gestiegen. In der Gebäudeautomation sind zusammengefasst: Anlagen, Software und Dienstleistungen, die zum Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eingesetzt werden. Die Aufgaben umfassen auch Steuerung und Regelung, das automatische Bedienen und Optimieren sowie das Überwachen von Funktionen der TGA.

VDI 3814 Blatt 4.3 führt in die Verwendung von Arbeitsmitteln der Gebäudeautomation ein und gibt Hinweise zum Aufbau eines GA-Automationsschemas (GA-AS). Die Richtlinie beinhaltet allgemeine Voraussetzungen sowie Informationen zum Aufbau der GA-Funktionsliste (GA-FL) und zu den Abbildungsvorschriften für Funktionen innerhalb der GA-Funktionsliste. Sie enthält zudem die Grundlagen für Strukturierung und Inhalte einer GA-Funktionsbeschreibung (GA-FB).

Herausgeber der VDI 3814 Blatt 4.3 »Gebäudeautomation (GA) – Methoden und Arbeitsmittel für Planung, Ausführung und Übergabe – GA-Automationsschema, GA-Funktionsliste, GA-Funktionsbeschreibung« ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im November 2020 als Entwurf erschienen und kann zum Preis ab EUR 149,75 beim Beuth Verlag (Telefon: 030 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3814 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2021. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.


Fachliche Ansprechpartnerin im VDI

Dr. Frederike Wittkopp
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
Telefon: 0211 6214-466
E-Mail: wittkopp@vdi.de


Der VDI – Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit mehr als 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 145.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Wir sprechen für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie für die Technik und gestalten so die Zukunft aktiv mit. Über 12.000 ehrenamtliche Expertinnen und Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

 

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