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  • 13.08.2020

Gebäudeenergiegesetz kommt im Oktober 2020

Das neue »Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden«, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), hat es durch Bundestag und Bundesrat geschafft. Es soll die bisherigen Regelungen vereinheitlichen und entbürokratisieren.

Bleibt es beim derzeitigen Zeitplan, tritt das GEG im Oktober 2020 in Kraft – nach mehreren Anläufen, Ablehnungen und Überarbeitungen. Das neue Gesetz wird dann die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen und ersetzen.


Was ändert sich mit dem GEG?

Zu den wichtigsten Eckpunkten des Gebäudeenergiegesetzes zählt die Verpflichtung für Bauherrinnen und -herren, sich für die Nutzung mindestens einer Form von erneuerbaren Energien zu entscheiden. Dazu zählen solche aus gebäudenahen Quellen, beispielsweise Solaranlagen, aber auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wie Brennstoffzellenheizungen, die Biomethan zu Strom und Wärme umwandeln.

Verpflichtend wird auch die unentgeltliche Beratung durch qualifizierte Energieberaterinnen und -berater, bevor wesentliche Renovierungen durchgeführt werden. Die Beraterinnen und Berater können dabei frei gewählt werden. Darüber hinaus wird die Bedeutung von Energieausweisen gestärkt, da diese künftig auch die CO2-Emissionen von Gebäuden angeben müssen; zugleich sollen die zugrunde liegenden Berechnungen sowie die Angaben der Eigentümerinnen und Eigentümer überprüft werden. Anders als bisher sind zudem nicht mehr nur Verkäuferinnen / Verkäufer und Vermieterinnen / Vermieter verpflichtet, Energieausweise vorzulegen, sondern auch Maklerinnen und Makler.

Eine weitere Neuerung stellt die sogenannte Innovationsklausel dar. Diese sieht unter anderem vor, dass beim Umbau von Bestandsgebäuden nicht zwingend eine energetische Sanierung fällig wird, sofern der Energieverbrauch durch besonders effiziente Gebäude im Quartiersverbund ausgeglichen werden kann. Diese Berücksichtigung von sogenannten Gebäudemehrheiten gilt zunächst bis Ende 2025.

Quellen:

 

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Geschäftsbereich Energieeffiziente Gebäude
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