Ziel erreicht – alte Bausubstanz wurde erhalten und zu Wohneigentum mit modernem Komfort und hohen energetischen Standards umgebaut und modernisiert. (© Bauherren-Schutzbund e.V.)
Ziel erreicht – alte Bausubstanz wurde erhalten und zu Wohneigentum mit modernem Komfort und hohen energetischen Standards umgebaut und modernisiert. (© Bauherren-Schutzbund e.V.)
  • 12.07.2019

GEG-Entwurf vernachlässigt Bestand

Bestandsimmobilien spielen im aktuellen Entwurf des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) nur eine Nebenrolle. Die wenigen Neuerungen helfen eher den Unternehmen als den ambitionierten Klimaschutzzielen. Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. in einer aktuellen Stellungnahme zum geplanten Gesetz.

Unqualifizierte Modernisierungsempfehlungen

Das GEG sieht vor, dass Handwerker einen Energieausweis ausstellen dürfen. Dieser soll auch eine »kurz gefasste« Modernisierungsempfehlung beinhalten. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) kritisiert dieses Vorhaben: »Wohin das führt ist klar: Fensterbauer empfehlen neue Fenster und Heizungsbauer eine neue Heizung. Die sinnvollste und effizienteste Lösung wird so sicher nicht erreicht.« Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Pauschallösungen selten den gewünschten Effekt bringen. Vielmehr muss jede Immobilie individuell betrachtet werden und die einzelnen Maßnahmen müssen miteinander und auf das Gesetzesvorhaben abgestimmt sein. »Eine Modernisierungsempfehlung mit dem Ziel, Energie einzusparen, kann nur sinnvoll sein, wenn sie unabhängig, produktneutral und qualifiziert ist und das gesamte Gebäude in den Blick nimmt«, so Becker.

Finanzierungsanreize schaffen

Um die Modernisierungsquote zu erhöhen und die Finanzierbarkeit zu sichern, müssen langfristige Förderprogramme geschaffen werden. »Eine Kreditförderung ist für Menschen, die direkt investieren wollen, kein Anreiz«, sagt Becker. »Hier müssen – ähnlich wie beim Einbruchsschutz oder barrierefreien Bauen – deutschlandweit die direkten Zuschüsse und Steuererleichterungen ausgebaut werden.«

 

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