Planungshilfe zum GEG 2023
Die neue BVZi-Broschüre »GEG 2023 Gebäudeenergiegesetz. Leitfaden für Wohngebäude« vermittelt Branchenexperten die aktuellen Berechnungsmethoden zur energetischen Bilanzierung und Bewertung von Gebäuden (Foto: BVZi)
  • 06.07.2023

»Energiebilanz-Turbo« für Planer, Architekten und Ingenieure

Deutsche Ziegelindustrie veröffentlicht praxisnahe Planungshilfe zum GEG 2023

Seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 1. Januar 2023 (GEG 2023) müssen sich Planer, Architekten und Ingenieure zügig in die Veränderungen der Materie einarbeiten. Ein wertvolles Hilfsmittel bietet ihnen dazu die neue Broschüre zum GEG 2023 des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie (BVZi). Die praxisnahe Handreichung »GEG 2023 Gebäudeenergiegesetz. Leitfaden für Wohngebäude« vermittelt Branchenexperten die aktuellen Berechnungsmethoden zur energetischen Bilanzierung und Bewertung von Gebäuden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist erstmals am 1. November 2020 in Kraft getreten. Damit hatte der Gesetzgeber alle Bestimmungen und Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz vereint. Mit dem GEG 2020 kam Deutschland den EU-Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nach und legte den geforderten Energiestandard für das sogenannte Niedrigstenergiegebäude verbindlich fest.

Das GEG definiert die Kriterien für die energetische Qualität von Gebäuden. Es regelt, wie Energieausweise erstellt und verwendet werden müssen und es benennt die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Mit der ersten »kleinen« Novelle vom 1. Januar 2023 traten die folgenden wesentliche Änderungen in Kraft.

An erster Stelle zu nennen ist die »Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55%«.

Weitere Neuerungen betreffen unter anderem das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude (früher EnEV-Easy) oder auch die Änderung des Primärenergiefaktors für den nicht erneuerbaren Anteil von Strom zum Betrieb wärmenetzgebundener Großwärmepumpen von bisher 1,8 auf 1,2.

Die bislang geltenden Berechnungsverfahren für Wohngebäude nach DIN 4108-6 und DIN V 4701-10 dürfen nur noch bis Ende 2023 zur Anwendung kommen. Ab dem Jahr 2024 gelten nur noch die Rechenregeln nach DIN V 18599. Darauf verweist Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz vom ITG – Institut für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden in seinem Vorwort zur BVZi-Broschüre.

Mit welchem Verfahren wird der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen geführt? Mit welchen Baukonstruktionen lassen sich die Transmissionswärmeverluste neu zu errichtender Wohnhäuser erreichen? Wie wird PV-Strom in der Energiebilanz berücksichtigt und wie kann er für die Einhaltung der GEG-Anforderungen verrechnet werden? Die Broschüre gibt Antworten auf all diese Fragen. Sie erläutert wichtige Zusammenhänge und gibt Empfehlungen für eine energieeffiziente und wirtschaftliche Planung neuer Wohngebäude in Ziegelbauweise.

Eine Checkliste zum Niedrigstenergiehaus, Ausführungen zu wärmetechnischen Bemessungswerten, Literaturhinweise, ein Führer durch die Normung, ein Glossar und Stichwortverzeichnis runden die praxisnahe Unterlage ab.

Die 104-seitige Fachschrift steht unter www.ziegel.de/downloads kostenfrei zum Download bereit.


Über den Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. vertritt gemeinsam mit seinen Mitgliedern knapp 80 Hersteller von Pflasterklinkern, Vormauer-, Hintermauer- und Dachziegeln in Deutschland. Etwa 8.500 direkt Beschäftigte erwirtschafteten 2022 einen Umsatz von rund 1,6 Milliarden Euro.

 

Planungshilfe zum GEG 2023
Schematische Darstellung einer Gebäudeenergiebilanz mit Wärmequellen und -senken (Foto: BVZi / S. Sittig)

 

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