Neue ift-Richtlinien »LU-01« und »LU-02« vereinfachen Planung und Ausführung der Fensterlüftung
Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung (Quelle: ift Rosenheim)
  • 21.09.2021

Einfacher Nachweis für Fensterlüftung nach DIN 1946-6

Neue ift-Richtlinien »LU-01« und »LU-02« vereinfachen Planung und Ausführung der Fensterlüftung

Durch die Corona-Pandemie hat die Lüftung eine enorme Bedeutung in der Öffentlichkeit sowie bei Bauherren und Immobilienbesitzern und -nutzern gewonnen. Denn richtiges Lüften beugt gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Dezentrale, ins Fenster integrierte, Lüftungsgeräte oder -komponenten (Fensterlüfter) sind für die Lüftung gut geeignet. Bei lüftungstechnischen Maßnahmen in Wohngebäuden muss die DIN 1946-6 beachtet werden.

Um den Umgang mit diesem komplexen Normenwerk zu vereinfachen, hat das ift Rosenheim die beiden ift-Richtlinien LU-01 »Fensterlüfter Leistungseigenschaften« und LU-02 »Fensterlüfter Einsatzempfehlung« nun überarbeitet. Mit der ift-Richtlinie LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Lüftungsplanung im Wohnungsbau nach DIN 1946-6 zur Verfügung und ist damit eine Alternative zu Softwareprogrammen.

Corona hat die bisherigen Mängel bei der Lüftung zur Sicherstellung der notwendigen Luftqualität schonungslos aufgezeigt. Geschlossene Schulen und die eingeschränkte Nutzung von Büros, Veranstaltungsräumen oder dem Einzelhandel wegen unzureichender Lüftungskonzepte sind zum bestehenden Problem der Schimmelbildung hinzugekommen.

Dies hat dazu geführt, dass die Lüftung bei Bauherren und Mietern nun einen zentralen Stellenwert einnimmt. Deshalb müssen Planer, Architekten, Fensterhersteller und der Fachhandel davon ausgehen, dass das nach DIN 1946-6 geforderte Lüftungskonzept nachdrücklich eingefordert wird.

Die beiden ift-Richtlinien gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter oder beschlaggeregelte Lüfter (z.B.kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung). Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung.

Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über ein Drittel der Fenster) zu erstellen. Dieses kann von jedem Fachkundigen erstellt werden. Die notwendige Fachkenntnis und Befähigung kann kompakt in einem ift-Seminar erworben werden.

Die ift-Richtlinie LU-01/2 »Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften« ermöglicht Herstellern und Planern, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet dem Verbraucher, Architekten und Planer eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weitere Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Die ift-Richtlinie LU-02/2 »Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau« unterstützt Planer, Architekten, Fensterhersteller und den Fachhandel bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzepts, das für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 erforderlich ist.

Mithilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter. Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zu Wohn- / Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.

Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung und ist damit eine Alternative zur Anschaffung und Nutzung von Softwareprogrammen. Eine vertiefte Fachkenntnis kann kompakt in einem ift-Onlineseminar erworben werden. Beide Richtlinien sind als Print- oder Downloadfassung zum Nettopreis von 27,00 bzw. 18,00 Euro unter www.ift-rosenheim.de/shop verfügbar.

 

ift Rosenheim GmbH
Theodor-Gietl-Straße 7–9
83026 Rosenheim
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Telefax: 08031 261-290
E-Mail: info@ift-rosenheim.de
Internet: www.ift-rosenheim.de

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