Quelle: Regel-air®
  • 06.11.2019

Eine Einschätzung zur überarbeiteten DIN 1946-6

Die DIN 1946 beschäftigt sich mit Raumlufttechnik. Der gerade überarbeitete Teil 6 der Norm, der noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll, behandelt explizit die Lüftung von Wohnungen. Es werden die allgemeinen Anforderungen sowie die Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe oder Übernahme und Instandhaltung festgelegt. Thomas Verhoeven, Geschäftsführer beim Fensterfalzlüfter-Pionier Regel-air®, hat mit verschiedenen Verbänden dem Normenauschuss zugearbeitet. Er gibt seine Einschätzung zur überarbeiteten DIN 1946-6.


Die noch aktuelle DIN 1946-6 stammt aus dem Jahr 2009. Vereinfacht gesagt gibt sie vor, welcher Luftwechsel erreicht werden muss, um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden. Nun wird in Kürze die Neufassung vorliegen, die Ergebnis einer bereits im Jahr 2013 gestarteten turnusgemäßen Überprüfung der Norm ist. Dabei hatte sich die Normungsgruppe das Ziel gesteckt, die DIN nicht unbedingt zu verschärfen, damit der Weg zu einer höheren Akzeptanz im Markt nicht verwehrt wird. Da die DIN 1946-6 noch nicht den Status als »anerkannter Stand der Technik« hat, somit noch keine offizielle Umsetzungspflicht besteht, sondern es sich lediglich um eine Planungsempfehlung handelt, sollte die Norm vereinfacht werden, um den Weg zur verpflichtenden Regel zu ebnen.

Dass sich die Entwicklung bis zur neuen Norm über mehrere Jahre hinzog, lag nicht zuletzt daran, dass die Beteiligten teilweise sehr unterschiedliche Positionen vertreten haben. »Dass es so lange gedauert hat, ist wirklich nicht typisch. Aber die Schwierigkeit lag darin, die verschiedensten Interessen der einzelnen Lobbys miteinander zu verbinden und zu vereinen, sodass eine für alle akzeptable und sinnvolle Norm als Ergebnis herauskommt«, sagt Thomas Verhoeven. Denn in dem immer mit 25 bis 30 Personen besetzten Ausschuss saßen Vertreter der ventilatorgestützten Lüftung genauso wie der freien Lüftung oder auch der Fensterhersteller.

Der Normenausschuss ist zudem auch auf externe Vorschläge verschiedener Verbände eingegangen. So wurde über den Verband Fenster und Fassade (VFF) das Institut für technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden mit einer Studie beauftragt, die letztlich für eine Vereinfachung der Berechnung von Infiltration und Lüftungskonzepten sorgen sollte. Dazu arbeitete das ITG-Team um Prof. Thomas Hartmann mit nachgebildeten Wohnungsschnitten, um mit diesen Simulationen die natürlichen Leckagen genau zu berechnen. »Das Projekt war erfolgreich und die Ergebnisse wurden in die Neufassung der Norm auch aufgenommen«, sagt Verhoeven. Gleichzeitig stellte das ITG auch die in der DIN 1946-6 von 2009 genannten Werte auf den Prüfstand.

So weist die neue Norm nun eine wesentliche Änderung auf. Zwar wird immer noch nach windstarken und windschwachen Gebieten sowie mehrgeschossigem und eingeschossigem Gebäude unterschieden, aber es gibt einen wichtigen neuen Faktor in der Berechnung: den Volumenstromkoeffizienten ez. Dieser wurde in verschiedenen Berechnungen und Simulationen aus mehreren Faktoren, unter anderem Windgeschwindigkeit, Temperaturdifferenz und Wohnungstyp, ermittelt. »Dieser definierte Faktor vereinfacht die Berechnung enorm, denn bislang mussten stattdessen viele andere Faktoren verwendet werden«, sagt Verhoeven.

Neben dem neuen Volumenstromkoeffizienten sind nun nur noch zwei weitere Faktoren zur Berechnung des Infiltrationswertes Inf. nötig: Das ist zum einen das Volumen der Nutzungseinheit, zum anderen der sogenannte »Blower-Door-Wert« n50, der den Luftaustausch bestimmt. Somit gilt, dass ez x n50 x Volumen = Inf., also den Wert der Infiltration bestimmt. Die Infiltration zeigt an, wie viel m3/h Luft bei einem bestimmten Differenzdruck am Gebäude (freie Lüftung) oder im Gebäude (Entlüftungssysteme / Abluftanlagen) über die natürlichen Leckagen ausgetauscht wird.

»Zwar kommen bei der neuen Berechnung geringere Volumenströme als zuvor heraus, aber da auch die notwendigen Volumenströme für die Wohnungslüftung nach unten korrigiert wurden, bleibt das Verhältnis für lüftungstechnische Maßnahmen fast gleich zu der ursprünglichen Fassung von 2009«, fasst Verhoeven das Ergebnis zusammen.

Die sinnvollste Änderung der überholten Norm ist seiner Einschätzung nach die Aufnahme des neuen Kapitels 9 »Kombinierte Lüftungssysteme«. »Es wird endlich ein Thema angesprochen und erklärt, das in der Praxis häufig Anwendung findet, zum Beispiel die Lüftung von innen liegenden Bädern nach der DIN 18017-3«, sagt er. »Viele Planer legen solche Systeme nach der alten 1946-6 zur Nennlüftung aus, da es nirgends eine explizite Beschreibung gibt.« Nun lässt sich in diesem neuen Kapitel nachlesen, dass lediglich eine Lüftung zum Feuchteschutz erreicht werden muss. Jedoch sollte der Ventilator ausreichend Zuluft bekommen, damit kein unangenehmer Unterdruck in der Wohnung entsteht. Meistens befinde man sich mit dieser Kombination im Bereich der reduzierten Lüftung.

Alles in allem ist Thomas Verhoeven aber mit der langwierigen Reform zufrieden. »Es gibt keine Verschärfung und die einfacheren Berechnungen werden dafür sorgen, dass die Norm eine höhere Akzeptanz erhält«, lautet sein Fazit. Und auch die Systeme des Fensterfalzlüfter-Herstellers werden weiterhin eine wichtige Rolle bei der Lüftung von Wohnungen spielen.


Zur Person

Thomas Verhoeven arbeitet seitdem er 2013 seine Tätigkeit bei Regel-air Becks aufnahm, in diversen Verbänden mit. Den Reformprozess der DIN 1946-6 begleitete er seit Beginn aktiv mit. Das niederrheinische Familienunternehmen Regel-air hat sich bereits auf die Neuerungen eingestellt und ist entsprechend geschult. Sobald die neue Norm in Kraft tritt, werden die individuellen Schulungen beim Kunden oder in den eigenen Räumlichkeiten angepasst. Alle Unterlagen und auch das kostenlose Berechnungstool werden rechtzeitig fertig gestellt. Somit können nicht nur das Unternehmen, sondern auch Kunden, Planer oder Architekten der neuen Norm ganz gelassen begegnen.

 

Regel-air Becks GmbH & Co. KG
An der Seidenweberei 12
47608 Geldern
Telefon: 02831 97799-0
Telefax: 02831 97799-29
E-Mail: kontakt@regel-air.de
Internet: www.regel-air.de

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