• 16.09.2019

Baugewerbe appelliert an Klimakabinett: Wohnungsneubau nicht unnötig verteuern! Energetische Sanierung endlich steuerlich fördern!

»Um Wohnungsbau, Neubau wie auch Sanierung im Bestand klimafest aufzustellen, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Dabei muss es gelingen, Bauen – und damit auch Wohnen – weiterhin bezahlbar zu halten.« So der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Reinhard Quast, anlässlich der Vorstellung der Studie »Auswirkungen energetischer Standards auf die Bauwerkskosten und die Energieeffizienz im Geschosswohnungsbau in Deutschland«, die der Verband gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) veröffentlich hat.

Quast weiter: »Bei einer Anhebung der Standards von dem derzeit geltenden EnEV 2016 auf Effizienzhaus 40 steigen allein die Bauwerkskosten um 260 €/qm, das sind bei 100 m² Wohnfläche 26.000 €. Dagegen ist das Energieeinsparpotenzial mit 18 kWh/m² pro Jahr vergleichsweise gering.«

Klar ist, laut Studie, dass Gebäude, die in hohen energetischen Standards errichtet werden, geringe Energieverbräuche und Emissionen haben. »Aber die Entwicklung bei Kosten und Verbräuchen laufen nicht linear. Bei ambitionierten energetischen Standards steigen die Kosten aufgrund des hohen baukonstruktiven und anlagentechnischen Aufwands exponentiell an, während die Kurve des möglichen Einsparpotenzials beim Energieverbrauch immer weiter abflacht«, so Dietmar Walberg von der ARGE.

Mit anderen Worten: »Die letzten Prozente Einsparung bei den Energieverbräuchen kosten überproportional viel. Damit verteuert sich das Bauen und infolge davon auch das Wohnen bzw. erhöhen sich die Mieten. Das muss man wissen, wenn man eine Verschärfung der Standards fordert«, erläuterte Quast die Situation. »Auch bei der energetischen Sanierung dürfen die Standards nicht erhöht werden, ansonsten würgen wir die ohnehin niedrige Sanierungsquote von unter einem Prozent vollends ab.«

Vor diesem Hintergrund fordert das deutsche Baugewerbe das Klimakabinett auf, einen Förderschwerpunkt auf die energetische Gebäudesanierung zu legen, um den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu senken. Daher müssen Einzelmaßnahmen im Fokus stehen, um die Investitionsschwelle möglichst niedrig anzusetzen.

»Derzeit werden Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen von 10% der Kosten und maximal 5.000 Euro gefördert. Wir erachten eine Verdopplung der Bemessung (20%) und bis zu 10.000 Euro für investitionsanreizend«, so der Verbandspräsident. »Entsprechend muss die steuerliche Förderung bei Einzelmaßnahmen ausgestaltet werden: Diese müssen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden können. Handelt es sich um komplexere Maßnahmen, z.B. eine Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen oder komplette Ertüchtigungen von Gebäuden, sind kumulative Bemessungen vorzusehen.«

ARGE-Studie »Energetische Gebäudesanierung und Baukosten im PDF-Format herunterladen

 

Zentralverband des Deutschen
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