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  • 08.08.2019

BVS: Aufpassen bei Trinkwasserspendern mit Festwasseranschluss – auf vorgeschrieben Druck achten!

Trinkwasserspender gehören heute zum guten Kundenservice und stehen in Praxen, Kundencentern, Krankenhäusern, Supermärkten und Unternehmen. Zunehmend beliebt sind Festwasseranschluss-Installationen, die auf die Trinkwasserleitung des Objektes (Leitungswasser) zurückgreifen, dieses mittels einer integrierten CO2-Flasche bei Bedarf temperieren und ungekühlt stilles, gekühlt stilles oder gekühlt sprudelndes aufbereitetes Wasser zur Verfügung stellen.

Wichtig sind hier zwei Faktoren, damit es nicht zu unkontrolliertem Wasseraustritt oder weitreichenden Schäden durch unkontrollierten Wasseraustritt kommt: Zum einen müssen bei der Montage der oft filigranen Schnellsteckverschraubungen die Montagehinweise zwingend beachtet werden. Hersteller empfehlen oft bei dünnwandigen Rohren den Einsatz von Stützhülsen, was für einen Laien kaum erkennbar ist und nur fachmännisch beurteilt werden kann. Ebenso wichtig ist nach Ansicht von Ralf Masuch, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.), dass ein unterbrechungsfrei eingebundener Wasserspender dauerhaft nicht mit mehr als dem fest definierten zulässigen Betriebsdruck belastet werden darf.

»Durchschnittlich weisen Wasserspender einen zulässigen Betriebsdruck von 2,5 bar auf. Gemäß den technischen Regeln des DVGW-Merkblattes W 403 muss der Mindestwasserdruck in historisch gewachsenen Gebieten 2,0 bar im Erdgeschoss zuzüglich 0,35 bar je Etage betragen. Steht also ein Wasserspender in einem Objekt mit drei Geschossen, ist u.U. der zulässige Betriebsdruck des Gerätes bereits überschritten und es kann zu Schäden am Gerät oder zu unkontrolliertem Wasseraustritt kommen«, erklärt der Sachverständige Masuch.

weitere Informationen unter www.bvs-ev.de und unter www.masuch.com

 

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)

Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Telefon: 030 255938-0
Telefax: 030 255938-14
E-Mail: info@bvs-ev.de
Internet: www.bvs-ev.de

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