BAUEN+ 4/2019

Schallschutz – Regelwerke

Abb. 1: Beim Neubau von Wohnanlagen stellt sich häufig die Frage nach dem angemessenen Niveau des Schallschutzes. Bei Wunsch nach einem »erhöhten Schallschutz« werden bislang häufig die Kennwerte der Schallschutzstufe II (SSt II) der VDI-Richtlinie 4100:2007 vereinbart. Die Vereinbarung ist vor Planungsbeginn erforderlich, da nachträgliche Verbesserungen nur begrenzt möglich sind und zu Mehraufwand führen.

Birger Gigla


Neue Festlegungen zum erhöhten Schallschutz


Beim Wunsch nach erhöhtem Schallschutz wird in der Regel die Schallschutzstufe II der VDI-Richtlinie 4100, Ausgabe 2007 vertraglich vereinbart. Seit Kurzem liegt ein Entwurf der Schallschutz-Normenreihe DIN 4109 zu erhöhten Anforderungen vor. Dieser passt sich an die gewohnte Dokumentstruktur an und enthält auch Festlegungen für Nichtwohngebäude. Der Normentwurf wird im folgenden Beitrag vorgestellt.

Einleitung

Die Landesbauordnungen verfolgen das Ziel, Gesundheitsgefährdungen in schutzbedürftigen Räumen durch Lärm aus fremden Bereichen zu verhindern. Bei der Errichtung baulicher Anlagen sind die entsprechenden Mindestanforderungen der zugrunde liegenden Technischen Baubestimmungen zu beachten. Für den Schallschutz im Hochbau sind dies – abhängig vom Stand der Umsetzung in den Ländern – die Normen DIN 4109-1:2018, DIN 4109-1:2016 oder DIN 4109:1989. Über den unterschiedlichen Stand in den Ländern wurde im Beitrag »Aktuelle Entwicklungen der bauakustischen Anforderungen« in Bauen+ Heft 3/2019 berichtet.

Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz werden privatrechtlich vereinbart. Als vertragliche Grundlage für Kennwerte wird häufig die VDI-Richtlinie 4100, Ausgabe 2007: »Schallschutz von Wohnungen – Kriterien für Planung und Beurteilung« herangezogen. Die Richtlinie wird vom Verein Deutscher Ingenieure e.V., Düsseldorf, herausgegeben. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Schallschutz von Wohnräumen (Abb. 1) und beschreibt drei Schallschutzstufen (SSt). Die SSt I entspricht den Mindestanforderungen der Norm DIN 4109 nach dem alten Stand von 1989 [DIN 4109:1989]. Für die SSt II und III werden höhere Anforderungswerte vorgeschlagen.

Zumeist wurde bislang die SSt II vereinbart. Die Umsetzung der SSt III kann zu einem erhöhten Aufwand führen, weil der Schallschutz ein maßgebliches Entwurfsziel wird. Die Anforderungswerte der SSt III können nur im massiven Geschosswohnungsbau erreicht werden und erfordern ggf. bauliche Trennungen analog zu den Haustrennwänden von Reihenhäusern (»Haus-in-Haus-Konstruktion«).

Die Kennwerte in der Neufassung der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahr 2012 sind wegen der Umstellung vom bauteilbezogenen Schalldämmmaß zum raumbezogenen Schallschutz nicht direkt mit den Mindestanforderungen nach den Technischen Baubestimmungen zu vergleichen. Die Neufassung 2012 wird daher nicht zur Anwendung empfohlen.

Die VDI-Richtlinie 4100 hat aus Sicht der Praxis folgende Nachteile:

  • „„Sie bezieht sich ausschließlich auf Wohngebäude.
  • „Sie weicht von der Struktur der Schallschutznorm DIN 4109 ab.„„
  • Die Neuausgabe von 2012 ist nicht zur Anwendung zu empfehlen, sodass mit der älteren Fassung von 2007 gearbeitet wird, was zu Verwirrung führen kann.

Eine Überarbeitung der VDI-Richtlinie 4100 soll erst im laufenden Jahr begonnen werden, der Abschluss des Projekts ist nicht absehbar. Zur Überbrückung dieser Lücke wurde im Januar 2017 der Standard DIN SPEC 91314 »Schallschutz im Hochbau – Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau« veröffentlicht. DIN SPEC werden im Unterschied zu Normen in einem verkürzten Verfahren ohne zwingende Einbeziehung aller interessierten Kreise und nicht zwingend konsensbasiert erstellt und sind nicht Teil des Deutschen Normenwerks. Der Standard DIN SPEC 91314 gibt Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz von Wohnbauten unter Berücksichtigung aktueller technischer und wirtschaftlicher Aspekte. Kennwerte für Nichtwohngebäude wurden nicht aufgenommen.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Juli-Ausgabe der Bauen+ lesen.  
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der Newsletter für Energie, Brandschutz, Bauakustik und Gebäudetechnik informiert Sie alle zwei Wochen über branchenspezifische Nachrichten und Entwicklungen.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang