Schon alleine aufgrund der betroffenen Personen stellen Schulen eine besondere Art der Herausforderung an den Brandschutz dar. Die einzuhaltenden baurechtlichen Anforderungen sind vielschichtig und weichen von Bundesland zu Bundesland voneinander ab.
Baurecht ist Länderrecht, aus diesem Grund besitzt jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung. Diese basieren im Wesentlichen auf der Muster-Bauordnung (MBO), die von der Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs-und Siedlungswesens des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (ARGEBAU) erstellt und fortgeschrieben wird.
In allen Landesbauordnungen werden aber Schulen als Sonderbauten eingeordnet, an die zum Erreichen der baurechtlichen Schutzziele besondere Anforderungen gestellt, aber auch Erleichterungen gestattet werden können. Da sich die hier relevanten Anforderungen der Landesbauordnungen weitgehend bundesweit decken, wird nachfolgend immer auf die MBO Bezug genommen.
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